Wirtschaftliche Jugendhilfe

Der Arbeitsbereich Wirtschaftliche Jugendhilfe verwaltet

  • Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff SGB VIII
  • Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a SGB VIII
  • Hilfen für junge volljährige Menschen nach § 41 SGB VIII
  • Die Inobhutnahme und die Gewährung von Hilfen zur Erziehung für unbegleitete minderjährige Ausländer

 

Im Zusammenhang mit der Hilfegewährung steht auch die

  • Zahlbarmachung und Refinanzierung der gewährten Leistungen
  • Prüfung vorrangiger Leistungen anderer örtlich und sachlich zuständiger Träger und Geltendmachung der Ansprüche
  • Bearbeitung von Rechtsbehelfen im Leistungs- und Kostenerstattungsbereich

Kontakte

Fallsteuernde Jugendhilfe
Fachbereich 21
Tel. 06021/394-4111
jugendhilfe.fb21@lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Fachbereiche der:

Jugendhilfe

Hilfe bei Sorgen

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