Kontakt zum Vormund
Minderjährige Kinder, deren Eltern gestorben sind (also Waisenkinder) oder deren Eltern wegen Krankheit oder aus anderen Gründen die Verantwortung für ihre Kinder nicht mehr übernehmen können, erhalten einen Vormund. Dieser wird vom Familiengericht bestimmt und kümmert sich bis zum 18. Geburtstag um das Wohlergehen des Kindes. Wenn keine geeigneten Personen (z. B. die Großeltern) zur Verfügung stehen, wird das Jugendamt zum Vormund bestimmt. In diesem Fall spricht man dann von einer Amtsvormundschaft. Hier können Sie die Vormundschaft kontaktieren.
Kontakt
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Telefon: 06021/394-553
Telefax: 06021/394-953
Jugendamt@Lra-ab.bayern.de
Formulare
Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:
Broschüren & Flyer
Alle Broschüren, Flyer und weiteres Informationsmaterial des Amtes für Kinder, Jugend und Familie finden Sie hier: