Probleme mit dem Gesetz

Wurdest Du beim Klauen erwischt? Oder beim Kiffen?

Gab es Stress mit Anderen und jetzt hast Du eine Anzeige am Hals?

 

Die Jugendgerichtshilfe steht Dir im Strafverfahren zur Seite. Du wirst über mögliche Folgen informiert, sowie vor, während und nach dem Prozess begleitet. Zudem hat die Jugendgerichtshilfe die Aufgabe, das Gericht über Deine Person und Dein bisheriges Leben zu informieren, damit sich das Gericht ein Bild von Dir machen kann, bevor es ein Urteil spricht. Die Jugendgerichtshilfe ist im Strafverfahren aber weder Ankläger noch Verteidiger.

Weitere Informationen findest du in unserem Flyer "Jugendhilfe im Strafverfahren - Beratung und Hilfe für Jugendliche, junge Erwachsene und Eltern".

Kontakt

Fallsteuernde Jugendhilfe
Fachbereich 21
Tel. 06021/394-4111
jugendhilfe.fb21@lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner

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Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Fachbereiche der:

Jugendhilfe

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