Schwangerschaftskonfliktberatung
Die Feststellung einer Schwangerschaft wird nicht immer als ein freudiges Ereignis empfunden, vor allem wenn sie ungeplant eintritt. Unsere Beraterinnen bieten Ihnen hierzu professionelle Beratung an, die Ihnen bei Ihrer Entscheidungsfindung zu Seite stehen und bei Bedarf unterstützen.
- Psychosoziale Beratung, um eine eigene tragfähige Entscheidung zu treffen
- Beratung nach § 219 StGB, die durch die Beratungsbescheinigung dokumentiert wird
- Längerfristige Beratung und Begleitung, auch nach einem Schwangerschaftsabbruch
- Beratung und Begleitung nach einer medizinischen Indikation
Kontakte
Schwangerenberatung
Telefon: 06021 - 394 183
Schwangerenberatung@Lra-ab.bayern.de