Betreuungsstelle

Durch das Betreuungsgesetz vom 01.01.1992 wurde die umfassende Entmündigung Volljähriger abgeschafft. Statt dessen wird durch die gesetzliche Betreuung das Recht auf Selbstbestimmung in den Vordergrund gestellt.

Eine rechtliche Betreuung kann bei Volljährigen erforderlich sein, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten teilweise oder gar nicht mehr selbst regeln können.

Auf eigenen Wunsch hin oder von Amts wegen kann der Betroffene eine Betreuung erhalten.

Ein Betreuer -als gesetzlicher Vertreter- soll dann helfen, das Leben zu gestalten. Aufgabe des Betreuers ist es, den Betroffenen partnerschaftlich zu unterstützen und wenn nötig gesetzlich zu vertreten. Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, wie es dessen Wohl entspricht.

Die Bestellung eines Betreuers ist keine Entrechtung. Die Betreuung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Geschäftsfähigkeit.

Der Betreute kann heiraten, wenn er nicht geschäftsfähig ist, ebenso kann er ein Testament errichten, wenn er testierfähig ist. Die Betreuerbestellung hat darauf keinen Einfluss. Auch das Wahlrecht behält der Betreute, sofern nicht eine umfassende Betreuerbestellung für alle Angelegenheiten besteht.

Flyer der Betreuungstelle

Die Aufgaben der Betreuungsstelle

  • Wir nehmen unterstützende Aufgaben bei der Betreuung wahr, sowohl für das Gericht, als auch für ehrenamtliche Betreuer und Berufsbetreuer.
  • Wir sind eine Anlaufstelle für Betreuer, wie auch für die betreuten Menschen. Wir unterstützen und beraten die Betreuer auf deren Wunsch, bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
  • Wir vermitteln auch bei möglichen Konflikten zwischen Betreuer und Betreuten.
  • Bei einer zwangsweisen Unterbringung hat die Betreuungsstelle auf Wunsch des Betreuers / Auftrag des Betreuungsgerichts mitzuwirken.
  • Wir führen Betreuungen für Personen, für die wir vom Betreuungssgericht bestellt wurden.
  • Wir unterstützen die Betreuungsgerichte bei der Feststellung von Sachverhalten und regen im Einzelfall die Errichtung einer Betreuung von Amts wegen an.
  • Wir haben den Auftrag, geeignete Personen für die Übernahme von Betreuungen zu gewinnen und auszuwählen.
  • Wir sorgen für ein ausreichendes Angebot an Fortbildungen für Betreuer.
  • Wir bieten Informationen und persönliche Beratung zu Vorsorgevollmachten.

 

Die Anträge finden Sie bei unseren Formularen.

Weitere Informationen zum Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung erhalten Sie durch

www.bmj.bund.de und www.justiz.bayern.de

 

 


 

Betreuertreff für ehrenamtliche gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer

Der Betreuertreff findet regelmäßig im Martinushaus, Treibgasse 26, 63739 Aschaffenburg, statt.

Eine Anmeldung ist erforderlich.

Weitere Informationen und Termine der geplanten Treffen finden Sie hier 

 

Erste rechtliche Betreuung - was nun?

Die Flyer geben für rechtliche Betreuuerinnen und Betreuuer eine erste Hilfestellung. 

Flyer: Die ersten Schritte als gesetzlicher Betreuer Flyer: Aufgabenkreis - Gesundheitssorge Flyer: Aufgabenkreis - Vermögenssorge

 

Stammdaten- und Infoblätter

Die Stammdaten- und Infoblätter finden Sie hier.

 

Weitere Unterstützungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für ehrenamtliche Betreuer

Sie finden weitere Unterstützungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für ehrenamtliche Betreuer beim Betreuunsverein des Sozialdienstes Katholischer Frauen in Aschaffenburg (SKF Aschaffenburg). Terminübersicht finden Sie hier.

Aufgaben des SKF Betreuungsvereins e.V.

Kontakte

Soziales und Senioren
Telefon: 06021/394-4411
Telefax: 06021/394-951
Sozialamt@Lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

Sozialwesen

Gesamtkonzept

Ziel war es, den Bestand von Angeboten und Einrichtungen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen zu erheben, Bedarfe zu ermitteln und Handlungsempfehlungen daraus abzuleiten.

Integriertes Gesamtkonzept

Wegweiser

Behindertenwegweiser
Ein digitaler Wegweiser für Menschen mit Behinderung, der öffentlich zugängliche Gebäude und Einrichtungen beinhaltet, die barrierefrei gestaltet sind.

Hürdenlos