Bayerische Ehrenamtskarte

 

Eine Übersicht der Akzeptanzstellen im Landkreis Aschaffenburg finden Sie hier.

Über alle Vergünstigungen und Angebote in ganz Bayern können Sie sich hier informieren.

 

Aktuelles zur Ehrenamtskarte

Bayerische Seenschifffahrt - ganzjährig kostenfrei für Ehrenamtskarteninhaberinnen und -inhaber

Ab sofort können Ehrenamtliche, die über eine gültige Bayerische Ehrenamtskarte verfügen, die Linienschiffe der Bayerischen Seenschifffahrt komplett kostenfrei nutzen. Nähere Informationen, Fahrpläne und das Veranstaltungsprogramm finden Sie unter www.seenschifffahrt.de.

 

Ehrenamtskarteninhaber können ab sofort kostenlos Mitglied im Deutschen Jugendherbergswerk werden

Ab sofort können Ehrenamtliche, die über eine gültige Bayerische Ehrenamtskarte verfügen, auch eine kostenlose Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk (www.bayern.jugendherberge.de) erhalten. Damit stehen ihnen in Bayern 54 Standorte, in ganz Deutschland 400 und weltweit insgesamt 3.000 Jugendherbergen in 75 Ländern offen. Bayerns Sozialministerin Carolina Trautner: „Wenn Menschen sich ehrenamtlich engagieren, wenn sie Verantwortung in der Gesellschaft übernehmen, wenn sie sich einsetzen für die Bereicherung des kulturellen und sozialen Zusammenlebens und die Stärkung des demokratischen Gemeinwesens, dann ist das alles andere als selbstverständlich.

Die kostenlose Mitgliedschaft im DJH ist ein wunderbares Geschenk zum zehnjährigen Jubiläum der Bayerischen Ehrenamtskarte!“
Klaus Umbach, Präsident des bayerischen Landesverbands des Deutschen Jugendherbergswerkes ergänzt: „Wir als sozialtouristischer Anbieter von Jugend-, Familien- und Gruppenreisen freuen uns sehr über diese Kooperation der Mehrwerte und ebenso freuen wir uns, wenn wir möglichst viele ehrenamtlich tätige Gäste mit ihren Familien bei uns in den Jugendherbergen in Bayern begrüßen können.“

Die kostenlose DJH-Mitgliedschaft kann beantragt werden über das Service & Booking Center in München, Telefon 089 / 922098-555 oder per E-Mail: service-bayern@jugendherberge.de. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr und Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 9 bis 17 Uhr.

 

Informationen zur Ehrenamtskarte


Einführung der Bayerischen Ehrenamtskarte im Landkreis Aschaffenburg

Der Freistaat Bayern hat im Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit 2011 eine bayernweiten Ehrenamtskarte als Anerkennung und Wertschätzung des vielfältigen, ehrenamtlichen Engagements eingeführt. Der Landkreis Aschaffenburg hat sich an der Einführung der Ehrenamtskarte von Beginn an beteiligt und möchte damit allen ehrenamtlich aktiven Bürgerinnen und Bürgern danken, die sich in besonderem Maße zum Wohle der Gemeinschaft engagieren.

Das Antragsformular, den Akzeptanzpartnervertrag sowie den Flyer zur Bayerischen Ehrenamtskarte finden Sie im Formularbereich (s. Kasten unten).

 

Vergabekriterien: Ehrenamtskarte in Blau

Die Bayerische Ehrenamtskarte können Ehrenamtliche beantragen, die:

  • im Landkreis Aschaffenburg wohnhaft sind,
  • sich mind. 5 Stunden/Woche oder 250 Stunden/Jahr engagieren,
  • seit mind. 2 Jahren gemeinwohlorientiert aktiv sind,
  • sich freiwillig und unentgeltlich, ausgenommen einem angemessenen Kostenersatz, engagieren
  • (zulässig ist eine Aufwandsentschädigung bis einschließlich der Übungsleiterpauschale in Höhe von 2.400,- € pro Jahr)
  • und mind. 16 Jahre alt sind.

Die Ehrenamtskarte ist drei Jahre gültig. Sie ist nicht auf andere Personen übertragbar.

Aktueller Hinweis für Ehrenamtskarteninhaber*innen: Ablauf der Gültigkeit - Neubeantragung
Hiermit möchten wir gerne darauf aufmerksam machen, dass bei einigen blauen Ehrenamtskarten die Gültigkeit ausläuft. Die Gültigkeitsdauer ist auf der Rückseite der Karte angegeben. In diesem Fall bitten wir um eine Neubeantragung der Ehrenamtskarte. Die Karte wird Ihnen dann zeitnah zugestellt. Zur Neubeantragung nutzen Sie bitte die am Fuß dieser Seite bereitgestellten Antragsformulare. Bitte lassen Sie sich - wie auch bei der Erstbeantragung - Ihre ehrenamtliche Tätigkeit von der Institution bestätigen, bei der Sie Ihr Ehrenamt ausüben. Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Katastrophenschutz werden gebeten, die Neubeantragung mittels Sammelanmeldung vorzunehmen.

 

Vergabekriterien: Ehrenamtskarte in Gold

Eine Bayerische Ehrenamtskarte in Gold können erhalten:

  • Inhaber*innen des Ehrenzeichens des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern
  • Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst, die das Feuerwehr-Ehrenzeichen des Freistaats Bayern
    bzw. die Auszeichnung des Bayerischen Innenministeriums für 25- bzw. 40-jährige Dienstzeit erhalten haben,
  • Ehrenamtliche, die nachweislich mindestens 25 Jahre jährlich 250 Stunden oder 5 Stunden pro Woche ehrenamtlich tätig waren.

Gültigkeit der Ehrenamtskarte in Gold: unbegrenzt.

Mit der Ehrenamtskarte erhalten die Karteninhaber*innen verschiedene Angebote und Vergünstigungen. Verlosungen und Sonderaktionen werden die Ehrenamtskarte zusätzlich attraktiv machen. Die Angebote aller teilnehmenden Landkreise und kreisfreien Städte gelten für alle Karteninhaber*innen gleichermaßen.

 

Informationen

für Ehrenamtliche
Die Ehrenamtskarte kann bei der Fachstelle Bürgerschaftliches Engagement des Landkreises Aschaffenburg beantragt werden. Dazu ist ein Antragsformular auszufüllen, das für Sie online verfügbar ist ("Antrag Ehrenamtskarte"). Der Verein bzw. die Organisation, in der Sie ehrenamtlich aktiv sind, bestätigt die Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen und ergänzt das Antragsformular um die relevanten Angaben. Das ausgefüllte und bestätigte Antragsformular ist bei der Fachstelle Bürgerschaftliches Engagement einzureichen. Dort wird es geprüft und bearbeitet. Die Ausgabe der ersten Ehrenamtskarten fand am 05. Dezember 2011, dem Internationalen Tag des Ehrenamts, im Landratsamt Aschaffenburg statt. 

für Vereine, Verbände und Organisationen
Sie können dem Landkreis Aschaffenburg engagierte Bürgerinnen und Bürger melden, die eine Bayerische Ehrenamtskarte erhalten möchten. Dazu ist ein Antragsformular von den Ehrenamtlichen auszufüllen und von Ihnen bestätigen zu lassen. ("Antrag Ehrenamtskarte")

für Partner*innen der Ehrenamtskarte 
Fördern Sie das bürgerschaftliche Engagement vor Ort und werden Sie Akzeptanzstelle der Ehrenamtskarte. Damit drücken Sie gemeinsam mit dem Landkreis Aschaffenburg sowie den Vereinen und Organisationen, in denen sich Ehrenamtliche engagieren, Dank und Anerkennung für besonderes ehrenamtliches Engagement aus. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie sich als Akzeptanzpartner zur Verfügung stellen und den zukünftigen Ehrenamtskarten-Inhabern besondere Angebote und Vergünstigungen gewähren würden. Der "Akzeptanzpartnervertrag" mit den allgemeinen Teilnahmebedingungen steht Ihnen ab sofort online zur Verfügung.

 

Akzeptanzstellen der Ehrenamtskarte im Landkreis Aschaffenburg

Das Angebot an Akzeptanzstellen befindet sich im ständigen Aufbau. Es erlangt seine Attraktivität durch die aktive Beteiligung privater Unternehmen und kommunaler Einrichtungen. Auch der bayernweite Pool an Vergünstigungen erweitert sich ständig durch die aktive Akquise der sich beteiligenden Landkreise und kreisfreien Städte. Unter www.ehrenamtskarte.bayern.de können Sie sich über alle Vergünstigungen und Angebote in ganz Bayern informieren.

Die Auflistung der Akzeptanzstellen vor Ort finden Sie nachfolgend - sortiert nach den einzelnen Gemeinden.
Übersicht Akzeptanzstellen im Landkreis Aschaffenburg
(Stand: März 2023)
 

Kontakte

Soziales und Senioren
Telefon: 06021/394-350
Telefax: 06021/394-951
Sozialamt@Lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

Sozialwesen

Gesamtkonzept

Ziel war es, den Bestand von Angeboten und Einrichtungen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen zu erheben, Bedarfe zu ermitteln und Handlungsempfehlungen daraus abzuleiten.

Integriertes Gesamtkonzept

Wegweiser

Behindertenwegweiser
Ein digitaler Wegweiser für Menschen mit Behinderung, der öffentlich zugängliche Gebäude und Einrichtungen beinhaltet, die barrierefrei gestaltet sind.

Behindertenwegweiser