Pflege im häuslichen Umfeld

 

Pflege im häuslichen Umfeld - Wie lässt sich Pflege zuhause organisieren?

Wichtig: Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss zunächst ein Pflegegrad festgestellt werden. Hierfür wird bei der Pflegekasse ein Antrag auf Pflegeleistungen gestellt.

Pflegebedürftige haben die Wahl, ob sie Geldleistungen (Pflegegeld) oder Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen.

 

Pflegegeld (privat organisierte Pflege)

Um Pflegegeld zu erhalten, muss mindestens Pflegegrad 2 bestehen. Außerdem muss die Pflege in der häuslichen Umgebung durchgeführt werden. Das Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann als Aufwandsentschädigung für die Pflegeperson eingesetzt werden.

Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit:


Pflegesachleistung (ambulanter Pflegedienst)

Ab Pflegegrad 2 können statt des Bezugs von Pflegegeld Pflegesachleistungen (häusliche Pflegehilfe) beansprucht werden.

Die Pflegesachleistungen werden von einem ambulanten Pflegedienst erbracht. Hierbei handelt es sich um körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen oder Hilfen bei der Haushaltsführung. Die Leistungen des Pflegedienstes können bis zum jeweiligen Höchstbetrag frei gewählt und kombiniert werden.

Hierfür wird ein Vertrag über die vereinbarten Leistungen abgeschlossen.

Die Höhe des Pflegesachleistung ist abhängig vom Pflegegrad:
Wenn der Leistungsbetrag aus der Pflegeversicherung nicht ausreicht, um den Pflegebedarf zu decken, kann ggf. Hilfe zur Pflege nach SGB XII beim Sozialamt beantragt werden. Hierfür wird geprüft, ob eigenes Vermögen vorhanden ist, welches zur Finanzierung der Pflege eingesetzt werden kann.

Kontakte

Pflegestützpunkt
Telefon: 06021/394-6060
Pflegestuetzpunkt@Lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

Sozialwesen

Flyer

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Pflegeberatung im Landkreis Aschaffenburg

Freie Pflegeplätze

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