Tagespflege

Tagespflege

Die Betreuung in der Tagespflege ist dann sinnvoll, wenn pflegende Angehörige neben der Pflege auch noch erwerbstätig sind oder Entlastung und Unterstützung wünschen. Die Tagespflege kann die ambulante Versorgung optimal ergänzen.

Bei teilstationärer Versorgung übernimmt die Pflegekasse bei Pflegegrad 2-5 einen Teil der Kosten. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind selbst zu tragen. Zur Reduzierung des Eigenanteils kann der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € genutzt werden. In der Regel besteht ein Fahrdienst, der die pflegebedürftigen Personen morgens abholt und nachmittags wieder zurück nach Hause bringt. Viele Tagespflegeeinrichtungen integrieren ärztlich verordnete Therapien, wie Ergo- oder Physiotherapie in den Tagesablauf.
 

Folgende Kosten werden von der Pflegekasse erstattet:

  • pflegebedingte Aufwendungen
  • Aufwendungen der sozialen Betreuung
  • Aufwendungen der medizinischen Behandlungspflege
  • Fahrtkosten

Der Besuch in der Tagespflege muss nicht täglich erfolgen, sondern kann individuell gebucht werden.


Antragstellung und Organisation

Vor der Inanspruchnahme der teilstationären Pflege muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden.

Die Tagespflege kann neben dem Bezug von Pflegegeld oder Pflegesachleistungen (ambulante Pflege) in vollem Umfang genutzt werden. Eine Minderung des Leistungsbezugs von Pflegegeld oder Pflegesachleistungen erfolgt hierdurch nicht. Ebenso lassen sich Verhinderungspflege, Angebote zur Unterstützung im Alltag und Tagespflege kombinieren.


Die Nutzung der Tagespflege ist zeitlich nicht begrenzt.

Kontakte

Pflegestützpunkt
Telefon: 06021/394-6060
Pflegestuetzpunkt@Lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

Sozialwesen

Flyer

Hier finden Sie unseren Flyer:

Pflegeberatung im Landkreis Aschaffenburg

Freie Pflegeplätze

Hier finden Sie freie Pflegeplätze:

Pflegeplatzbörse