Tagespflege
Tagespflege
Die Betreuung in der Tagespflege ist dann sinnvoll, wenn pflegende Angehörige neben der Pflege auch noch erwerbstätig sind oder Entlastung und Unterstützung wünschen. Die Tagespflege kann die ambulante Versorgung optimal ergänzen.
Bei teilstationärer Versorgung übernimmt die Pflegekasse bei Pflegegrad 2-5 einen Teil der Kosten. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind selbst zu tragen. Zur Reduzierung des Eigenanteils kann der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € genutzt werden. In der Regel besteht ein Fahrdienst, der die pflegebedürftigen Personen morgens abholt und nachmittags wieder zurück nach Hause bringt. Viele Tagespflegeeinrichtungen integrieren ärztlich verordnete Therapien, wie Ergo- oder Physiotherapie in den Tagesablauf.
Folgende Kosten werden von der Pflegekasse erstattet:
- pflegebedingte Aufwendungen
- Aufwendungen der sozialen Betreuung
- Aufwendungen der medizinischen Behandlungspflege
- Fahrtkosten
Der Besuch in der Tagespflege muss nicht täglich erfolgen, sondern kann individuell gebucht werden.
Antragstellung und Organisation
Vor der Inanspruchnahme der teilstationären Pflege muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden.
Die Tagespflege kann neben dem Bezug von Pflegegeld oder Pflegesachleistungen (ambulante Pflege) in vollem Umfang genutzt werden. Eine Minderung des Leistungsbezugs von Pflegegeld oder Pflegesachleistungen erfolgt hierdurch nicht. Ebenso lassen sich Verhinderungspflege, Angebote zur Unterstützung im Alltag und Tagespflege kombinieren.
Die Nutzung der Tagespflege ist zeitlich nicht begrenzt.