Grundsicherung
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben
- Personen, die die Altersgrenze erreicht haben und
- Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind,
sofern sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichend oder überhaupt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, sicherstellen können. Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung setzen also voraus, dass Bedürftigkeit vorliegt.
Um Ihnen genügend Zeit widmen zu können, empfehlen wir den Gesprächstermin telefonisch zu vereinbaren.
Weitere Informationen zu einzelnen Leistungen für die Bereiche des SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende- und des SGB XII - Sozialhilfe fnden Sie hier.
Grundsicherung für Arbeitssuchende SGB II
Für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende wenden Sie sich bitte an das
Jobcenter für den Landkreis Aschaffenburg
Lange Straße 17
63739 Aschaffenburg
Tel. 06021/390-850
Auf die Homepage des Jobcenters gelangen Sie hier.
Weitere Informationen zu einzelnen Leistungen für die Bereiche des SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende- und des SGB XII - Sozialhilfe fnden Sie hier.
Kontakte
Soziales und Senioren
Telefon: 06021/394-350
Telefax: 06021/394-951
Sozialamt@Lra-ab.bayern.de
Kontakt Jobcenter
Lange Straße 17
63739 Aschaffenburg
Tel. 06021/390-850
E-Mail: jobcenter-LK-aschaffenburg@jobcenter-ge.de