Sozialhilfe

Was ist das eigentlich – Sozialhilfe und wer ist Ansprechpartner?

Jeder Mensch kann in Not oder in eine Situation geraten, in der er staatlicher Hilfe bedarf; durch einen Unfall, durch Krankheit, durch eine Behinderung, durch Pflegebedürftigkeit, durch den Tod des Partners oder zu geringeres Einkommen, durch irgendein Unglück, das jeden von uns treffen kann.

Gegen die Folgen der meisten dieser Fälle sind wir versichert. Was aber, wenn wir in eine Situation geraten, in der all dies nicht in Frage kommt? In eine Notlage, in der uns keine Versicherung, keine Bank und kein Verwandter hilft?

Dann gibt es immer noch die Sozialhilfe. Sie ist eine kommunale Leistung, auf die jede Bürgerin und jeder Bürger unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch hat, wie z. B. auf Kindergeld oder Wohngeld. Darum kann jeder Mensch Sozialhilfe in Anspruch nehmen als sein gutes Recht, das ihm gesetzlich garantiert ist. Dies gilt allerdings nur, wenn und so weit er sich nicht selber helfen kann und ihm auch kein anderer hilft. Dabei spielt es jedoch keine Rolle, wodurch er in Not geraten ist.

Das Gesetz, das diese Hilfe garantiert, ist das Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch – Sozialhilfe (SGB XII). Zuständig für die Ausführung des SGB XII sind die Behörden in den Ländern, insbesondere die örtlichen oder überörtlichen.

Die Sozialhilfe unterstützt Hilfesuchende in folgenden Lebenslagen:

Die Ansprechpartner finden Sie am Ende der Seite.

 

Hilfebedürftige erwerbsfähige Menschen zwischen 15 und 65 Jahren und deren Angehörige werden von dem

jobcenter Landkreis Aschaffenburg
Lange Straße 17
63739 Aschaffenburg
Tel.: 06021/390 850
eMail:   Jobcenter-LK-Aschaffenburg@jobcenter-ge.de

beraten und unterstützt.

Kontakte

Soziales und Senioren
Telefon: 06021/394-4411
Telefax: 06021/394-951
Sozialamt@Lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner

Bezirk Unterfranken

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... finden Sie auf den Seiten des Bezirks Unterfranken.

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Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

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