Kriegsopferfürsorge

Beschädigte und Hinterbliebene, denen Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) gewährt wird, können Hilfen im Rahmen der Kriegsopferfürsorge erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch die Familienmitglieder der Beschädigten erfasst.

Voraussetzung ist, dass die Beschädigten wegen der Schädigung und die Hinterbliebenen wegen des Verlustes des Ehegatten, Elternteil, Kindes oder Enkelkindes nicht in der Lage sind, den anzuerkennenden Bedarf aus Einkommen und Vermögen zu decken.

Ob und in welcher Höhe Einkommen anzurechnen ist, richtet sich nach unterschiedlichen und individuellen Einkommensgrenzen.

Neben persönlicher Hilfe kommen Sachleistungen, einmalige und laufende Beihilfen sowie Darlehen in Betracht. Schulden werden in der Regel übernommen.

Die wichtigsten Leistungen sind:

  • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Erholungsbeihilfe
  • Hilfe in besonderen Lebenslagen
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfen zur Haushaltsweiterführung
  • Krankenhilfe


Sofern Sie eine Schädigung im Zusammenhang des Wehr- und Zivildienstes, einer Inhaftierung, einer Impfmaßnahme oder eine Gewalttat erlitten haben, können Sie sich bei Bedarf wegen entsprechender Leistungen an das www.zbfs.bayern.de wenden.

Kontakte

Soziales und Senioren
Telefon: 06021/394-4411
Telefax: 06021/394-951
Sozialamt@Lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner

Bezirk Unterfranken

Weitere Ansprechpartner
... finden Sie auf den Seiten des Bezirks Unterfranken.

Weitere Ansprechpartner

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

Sozialwesen

Veranstaltungen

Im Landkreis Aschaffenburg finden viele Veranstaltungen statt.

Veranstaltungen