Unterhaltssicherung
Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG)
Mit Inkrafttreten des geänderten Unterhaltssicherungsgesetzes (USG) ist ab 01.11.2015 für die Bearbeitung von Leistungsanträgen im Rahmen der Unterhaltssicherung das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) mit Sitz in Düsseldorf zuständig.
Die entsprechenden Anträge sind zu richten an:
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Referat I 2.3.7
Postfach 30 10 54
40410 Düsseldorf
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Kontakte
Soziales und Senioren
Telefon: 06021/394-350
Telefax: 06021/394-951
Sozialamt@Lra-ab.bayern.de
Sprechzeiten
Außer mittwochs
jeden Vormittag von 8.00 - 12.00 Uhr und Donnerstag nachmittags von 14.00 - 17.00 Uhr.