Afrikanische Schweinepest

Afrikanische Schweinepest (ASP)

(Stand: 19.09.2023)

Am Donnerstag, den 10. September 2020, wurde erstmalig die Afrikanische Schweinepest (ASP) in Deutschland bei einem Wildschwein nachgewiesen. Der Erreger wurde seit dem erstmaligen Auftreten in Deutschland bisher bei ca. 5550 Wildschweinen in den Bundesländern Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern nachgewiesen.

Mitte Juli 2021 wurde die Afrikanische Schweinpest (ASP) erstmalig auch in Hausschweinebeständen in Deutschland amtlich festgestellt. Seitdem waren acht Betriebe betroffen. Sie befinden sich teilweise in den bereits wegen der ASP beim Wildschwein reglementierten Gebieten in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern; alle betroffenen Tiere wurden bereits getötet und unschädlich beseitigt.

Auch wenn in den betroffenen Gebieten die Bekämpfungsmaßnahmen auf Hochtouren laufen, wird das Risiko der Weiterverschleppung der ASP innerhalb Deutschlands weiterhin als hoch eingeschätzt. Es bedarf also weiterhin einer erhöhten Wachsamkeit. Von Schweinen stammende Erzeugnisse wie Wurst oder Schinken sollten aus von der ASP betroffenen Gebieten nicht mitgebracht werden. Wenn das doch geschieht, müssen Reste unbedingt sicher entsorgt werden, so dass Haus- und Wildschweine keinen Zugang haben.
Betroffen von der ASP sind derzeit neben den osteuropäischen Ländern, wie z.B. das Baltikum, Bosnien-Herzegowina, Polen, Tschechien, Ungarn, Ukraine, Bulgarien, Russland und Rumänien auch Belgien, Italien, Griechenland, Deutschland und seit Ende August `23 auch Schweden. Darüber hinaus ist die ASP auch in China aufgetreten.

Weitere aktuelle Informationen finden Sie auf den Internetseiten des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie des Friedrich-Löffler-Institutes

 

FAQs

Was ist ASP?
Bei der ASP handelt es sich um eine anzeigepflichtige virusbedingte Tierseuche. Sie befällt ausschließlich Haus- und Wildschweine und ist für den Menschen und andere Säugetiere ungefährlich. Selbst der Verzehr von infiziertem Schweinefleisch ist für den Menschen völlig unbedenklich. Der Erreger ist sehr widerstandsfähig, einen Impfstoff oder ein Heilmittel gibt es nicht.

 

Wie äußert sich die Erkrankung?
Es existiert kein spezifisches Symptom, welches eine sichere ASP-Diagnostik zulassen würde. Eine Infektion führt zu schweren, aber unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen, Aborten und Atemproblemen. Durchfall und Blutungsneigung (Nasenbluten, blutiger Durchfall, Hautblutungen) können ebenfalls auftreten oder andere Auffälligkeiten wie Bewegungsunlust und Desorientiertheit. Die Erkrankung führt in der Mehrzahl der Fälle zum Tod des Tieres ca. innerhalb einer Woche. Es gibt auch plötzliche Todesfälle nach nur wenig klinischen Auffälligkeiten.

Bei Wildschweinen zeigen erkrankte Tiere mitunter eine verringerte Fluchtbereitschaft („Liegenbleiben in der Suhle“).

 

Wie wird die Krankheit übertragen?
Die Erkrankung kann sowohl direkt von Tier zu Tier oder auch indirekt über kontaminierte Gegenstände/ Menschen und Futter übertragen werden.

Laut der Risikobewertung zur „Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest aus Verbreitungsgebieten in Europa nach Deutschland“ des Friedrich-Löffler-Instituts wird das derzeitige Risiko (Stand: Mai 2020) des Eintrags von ASP nach Deutschland

  • durch illegale Verbringung und Entsorgung von kontaminiertem Material (tierische Erzeugnisse) hoch eingeschätzt
  • durch kontaminiertes Schweinefleisch oder daraus hergestellten Erzeugnissen (z.B. Salami, Schinken) entlang des Fernstraßennetzes durch Fahrzeuge oder Personen im Sinne eines „worst case scenario“ als hoch bewertet,
  • durch den Jagdtourismus und das Mitbringen von Jagdtrophäen aus betroffenen Regionen als mäßig eingeschätzt,
  • durch direkten Kontakt zwischen infizierten Wildschweinen als mäßig beurteilt.
     

Weitere Informationen über die aktuelle Risikobewertung erhalten Sie auf der Homepage des Friedrich-Löffler-Instituts unter https://www.fli.de.

 

ASP ist angekommen. Was muss jetzt weiter getan werden?
Da weder Impfstoffe noch Therapiemöglichkeiten bestehen und ein Ausbruch der Erkrankung in Deutschland einschneidende Bekämpfungsmaßnahmen zur Folge hat, kommt den Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung des Erregers besondere Bedeutung zu.

Zu den Maßnahmen der Prävention gehören:

  • Bestandsdichte und Zuwachs der Wildschweinpopulation deutlich zu reduzieren. Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) betreibt die laufend aktualisierte Informationsplattform „Wildtierportal Bayern“, in dem insbesondere im „Expertenwissen Schwarzwild“ umfassende Informationen zum Management von Schwarzwild sowie zur Afrikanischen Schweinepest vermittelt werden: http://www.wildtierportal.bayern.de.

Weitere Informationen zur Abschussprämienzahlung finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Jagdverbandes unter https://www.jagd-bayern.de.

  • die Biosicherheit zu erhöhen und die Hygiene zu verbessern:
     
  • Tierhalter haben unbedingt die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen sowie die Bestimmungen der Schweinehaltungs-Hygieneverordnung zu beachten, (u.a. Verfütterungsverbot von Speise-/ Küchenabfällen an Hausschweine, Zugangsbeschränkung zu den Stallungen, betriebseigene Schutzkleidung, wildschweinsichere Umzäunung). Weitere Informationen erhalten Sie u.a. in der Broschüre „Schutz vor Tierseuchen – was Landwirte tun können“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft  unter https://www.bmel.de/ASP-Broschuere.html.
  • Jäger, die Jagdreisen in ASP-Restriktionsgebiete planen, anbieten, organisieren oder an ihnen teilnehmen, sollen Hygienemaßnahmen bei der Wildschweinjagd einhalten, v.a. im Hinblick auf Aufbruchmaterial und evtl. Desinfektionsmaßnahmen vor Ort. Besondere Vorsicht gilt im Hinblick auf Gegenstände, die Schweißkontakt hatten. Weitere Informationen erhalten Sie u.a. in der Broschüre „Afrikanische Schweinepest - Vorsicht bei Jagdreisen“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unter https://www.bmel.de/ASP-Broschuere-Jaeger.html.
  • Informationsmaßnahmen von Personengruppen mit Verbreitungs-/ Einschlepprisikos (u.a. Viehhändler/ -transporteure, Jägerschaft, LKW-Fahrer, Reisende, Hilfs- und Saisonarbeiter, Landwirte, Tierärzte):
     

U.a. bundesweite Kampagne an Tankstellen und Rasthöfen über die “richtige Müllentsorgung (Wegwerfen von Speiseresten nur in verschlossenen Müllbehältern)“ mit Merkblättern/ Warnschildern und Aufstellen verschlossener Abfallbehältnisse entlang von Transitstrecken, damit e.v. mit ASP kontaminierte Essensreste für Wildschweine nicht zugänglich sind und somit eine Infektion der Wildschweine verhindert wird. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unter: https://www.bmel.de.

In Ergänzung zu den Informationen entlang der Fernstraßen hat das BMEL veranlasst, dass in Zügen aus Tschechien und Ungarn aktuell die Information der Fahrgäste über die ausliegenden Faltblätter erfolgt.

Das Warnplakat zur ASP des BMEL sowie Merkblätter und Broschüren dienen der gezielten Informationsweitergabe. Die Vorlagen sind auf der Internetseite des Staatsministeriums für Umwelt- und Verbraucherschutz  (StMUV ) verlinkt und können heruntergeladen und vervielfältigt werden:  https://www.stmuv.bayern./asp.

 

  • Früherkennung und Meldung durch Jäger, Tierärzte und Schweinehalter:

Um ein mögliches Auftreten der ASP in der Wildschweinpopulation rasch zu erkennen, hat Bayern bereits Maßnahmen zur Früherkennung dahingehend intensiviert, dass krank erlegte, verendet aufgefundene und verunfallte Wildschweine bayernweit virologisch auf ASP getestet werden. Zur Unterstützung erhalten Jäger für die Probennahme bei verendet aufgefundenen Wildschweinen eine Aufwandsentschädigung von 20 Euro pro Tier. Die Auszahlung erfolgt über den Bayerischen Jagdverband (Einsendeschein zum Erhalt der Aufwandsentschädigung zum Download unter https://www.jagd-bayern.de/formulare.

Weitere Informationen über das ASP-Monitoring  bei Wildschweinen erhalten Sie unter  https://www.jagd-bayern.de.

 

Weiterführende Informationen zur ASP

Kontakte

Veterinäramt
Telefon: 06021/394-5411
Telefax: 06021/394-909
Veterinaeramt@Lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

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