Futtermittelüberwachung

Die Amtliche Futtermittelüberwachung ist für alle an der Herstellung, Erzeugung, Bearbeitung, dem Verkehr und der Verwendung von Futtermitteln beteiligten Unternehmen und für alle Nutztierhalter in Bayern zuständig.

Durch eine relativ engmaschige Kontrolle können evtl. vorhandene Futtermittel mit bedenklichen Inhaltsstoffen frühzeitig aus dem Verkehr gezogen werden und weitere Folgen, z.B. Leistungseinbußen oder sogar Gesundheitsgefährdungen der Tiere bzw. des Menschen vermieden werden. Die Proben werden auf verschiedene Parameter hin untersucht, wie z. B.: Zusatzstoffe, gentechnisch veränderte Organismen, Antibiotika, Dioxine, Schädlingsbekämpfungsmittel, Schwermetalle, tierische Bestandteile.

Grundlage für die Ermittlung der zu ziehenden Futtermittelproben ist das sogenannte Nationale Kontrollprogramm gemäß Artikel 22 der Richtlinie 95/53/EG.

Dabei sind alle Stufen, wie Hersteller, Händler, Eingangsstellen und Tierhalter zu berücksichtigen. Das Nationale Kontrollprogramm sieht für jedes Bundesland eine bestimmte Anzahl von Analysen vor (ca. 3.400 Planproben in Bayern). Die Verteilung der erforderlichen Planproben sind im Regelfall folgendermaßen aufgeteilt: 50 % beim Hersteller, 30 % beim Handel, 20 % beim Tierhalter.

Darüber hinaus können im Rahmen von Sonderaktionen zusätzliche Probenahmen (Verdachtsproben) erforderlich werden.


Mehr zum Thema:

Regierung von Oberbayern - Futtermittelüberwachung Bayern

Richtlinie 95/53 EG

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Telefon: 06021/394-5411
Telefax: 06021/394-909
Veterinaeramt@Lra-ab.bayern.de

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