Veterinäramt
Ukrainehilfe
Sie haben Ihr Heimtier dabei? Das ist nun zu tun! I Ви привезли з собою домашню тварину? Вам треба дещо зробити!
Geflügelpest
Aschaffenburg, 09.12.2021
Geflügelpest: verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen erforderlich
Die Geflügelpest oder Vogelgrippe ist wieder in Bayern angekommen. Aktuell sind in Bayern insgesamt drei Fälle bei Wildvögeln in den Landkreisen Cham und Nürnberger Land nachgewiesen (Stand 06.12.2021). Zudem hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) kürzlich einen einzelnen Vogelgrippeausbruch in einem kleinen Hausgeflügelbestand mit rund 50 Hühnern im Landkreis Erding bestätigt. Deutschlandweit sind in dieser Saison mehr als 280 Fälle amtlich festgestellt worden. Um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, wird in Bayern u.a. das bewährte Wildvogelmonitoring konsequent weitergeführt.
Damit die Vogelgrippe nicht fortgesetzt von den Wildvögeln auf das Haus- und Nutzgeflügel übertragen wird, sind weitere behördliche Maßnahmen erforderlich. Diese erforderlichen Maßnahmen werden bayernweit einheitlich auf Grundlage einer zentralen Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit durch die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden per Allgemeinverfügung bekannt gegeben. Darin werden neben verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen weitere Vorbeugungen wie beispielsweise ein Verbot von Ausstellungen und Märkten, ein Fütterungsverbot von Wildvögeln sowie eine Untersuchungspflicht bei Händlern, die Tiere im Rahmen des mobilen Handels abgeben, geregelt. Durch die konsequente Einhaltung dieser verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden.
Auch wenn derzeit noch keine Aufstallungspflicht besteht, so ist es bereits jetzt schon sinnvoll, insbesondere in der Nähe von Gewässern jeglicher Art und Größe vorsorglich die Geflügelhaltungen mittels eines engmaschigen Netzes soweit möglich zu überspannen. Ebenfalls sollten bereits jetzt schon Vorkehrungen für eine mögliche zukünftige Aufstallung des Geflügels veranlasst werden.
Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen in Deutschland ist bislang nicht bekannt geworden. Tote oder kranke Tiere sollten von Bürgerinnen und Bürgern nicht berührt und eingesammelt werden. Entsprechende Funde sollen dem jeweiligen Veterinäramt vor Ort gemeldet werden.
Ein Merkblatt mit Sicherheitsmaßnahmen speziell für Geflügelhalter sowie aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern gibt es unter: https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/
Allgemeinverfügungen
Aufhebung der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Aschaffenburg zur Geflügelpest
Weitere Informationen zur Geflügelpest erhalten Sie hier:
http://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/
Boviner Virus Diarrhoe (BVD)
Aktuelles zur Blauzungenkrankheit
Der Landkreis und die Stadt Aschaffenburg sind ab 25. Juni 2021 kein offizielles Sperrgebiet wegen der Blauzungenkrankheit mehr.
Allgemeinverfügung des Landkreises vom 28.06.2021
Allgemeinverfügung der Stadt Aschaffenburg vom 25.06.2021
Aktuelle Informationen zur Blauzungenkrankheit finden Sie hier
Weiterführende Informationen:
- Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (FLI; Friedrich-Loeffler-Institut
- Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Jakobskreuzkraut
Weitere Themen
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Kontakte
Veterinäramt
Telefon: 06021/394-106
Telefax: 06021/394-909
Veterinaeramt@Lra-ab.bayern.de
Anfahrt
Das Veterinäramt des Landkreises befindet sich in der Merlostr. 1-3 in Aschaffenburg.