Tierseuchenbekämpfung
Das Veterinäramt koordiniert freiwillige und staatlich angeordnete Bekämpfungsprogramme, trifft Vorkehrungen für den Fall eines Seuchenausbruches und versucht Krankheiten bereits im Vorfeld durch entsprechende Schutzmaßnahmen zu verhindern.
Insbesondere hochansteckungsfähige Tierseuchen wie die Maul- und Klauenseuche oder die Schweinepest können außerdem schwerwiegende wirtschaftliche Folgen haben oder den internationalen Handel beeinträchtigen. Andere Tierseuchen, wie z. B. die Tollwut, zählen zu den Zoonosen, d. h. auf den Menschen übertragbare Krankheiten.
Tierseuchen
• Tollwut
• Fische
• Pferde
Viehverkehrsverordnung:
Gemäß Viehverkehrsverordnung besteht u. a. allgemeine Kennzeichnungs- und Aufzeichnungspflicht für folgende Tierarten:
• Rinder
• Schweine
• Fische
Reisen mit Tieren:
Die aktuelle "EU-Heimtierverordnung" (Verordnung (EU) Nr. 576/2013) ist seit 29.12.2014 in Kraft. Darin werden einheitliche Vorschriften für die Verbringung von Heimtieren (hier: Hund, Katze, Frettchen) im Reiseverkehr innerhalb der EU und das Verbringen von Heimtieren in die EU festgelegt.
Informationen des Bayerischen Staatministerium für Umwelt und Verbraucherschutz zum Reisen mit Heimtieren finden Sie hier.
Länderspezifische Informationen für die Ausreise von Heimtieren und das Verbingen von Heimtieren im Reiseverkehr in Drittländer wie z.B.Brasilien, Kanada und den USA bietet zunächst das Auswärtiges Amt oder die Botschaft des jeweiligen Drittlandes in Deutschland.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt über die Einreisebestimmungen der verschiedenen Länder, da zum Teil eine Tollwuttier-Bestimmung und unterschiedliche Wartezeiten erforderlich sind.
Kontakte
Veterinäramt
Telefon: 06021/394-106
Telefax: 06021/394-909
Veterinaeramt@Lra-ab.bayern.de
Broschüren & Infos
Broschüren und Infohefte zum Landkreis finden Sie hier: