Umtausch zu EU-Führerschein
Sie können Ihren "alten" nationalen Papierführerschein (grau/rosa) in einen EU-Kartenführerschein umtauschen lassen.
Führerschein-Pflichtumtausch
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15. Februar 2019 beschlossen, den gestaffelten (stufenweisen) Pflichtumtausch von Führerscheinen einzuführen.
Hierbei geht es darum, dass alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19.01.2033 in einen befristeten EU-Kartenführerschein getauscht werden müssen. Aufgrund der hohen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt.
Die beigefügten Tabellen zeigen die nun vorhandenen Regelungen und die Zeiträume, die zu beachten sind. Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit.
1. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellten worden sind:
Hierbei handelt es sich um alte graue bzw. rosa Papierführerscheine.
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
---|---|
Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 bis 1958 | 19.01.2022 |
1959 bis 1964 | 19.01.2023 |
1965 bis 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
2. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellten worden sind:
Hierbei handelt es sich um unbefristete EU-Kartenführerscheine, die vom 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurden.
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
---|---|
1999 bis 2001 | 19.01.2026 |
2002 bis 2004 | 19.01.2027 |
2005 bis 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 bis 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Erforderliche Unterlagen
Bei der Antragstellung muss der Antragsteller jederzeit in der Lage sein, seine Identität nachzuweisen.
Aus diesem Grund sind grundsätzlich mitzubringen:
- Personalausweis (mit aktueller Meldeanschrift) oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung
Daneben werden für die Antragstellung benötigt:
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Papierführerschein (grau/rosa) im Original
- aktuelle „Karteikartenabschrift“ (nur notwendig, wenn der Führerschein nicht vom Landratsamt Aschaffenburg ausgestellt wurde)
Kosten
- 25,30 Euro
Kontakte
Mainaschaff
Telefon: 06021/394-700
Telefax: 06021/394-746
Fuehrerscheinstelle-MFF@lra-ab.bayern.de
Alzenau
Telefon: 06021/394-800
Telefax: 06021/394-911
Fuehrerscheinstelle-ALZ@Lra-ab.bayern.de
Formulare
Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:
Anfahrt
Die Zulassungsstellen des Landkreises befinden sich in Mainaschaff (Am Glockenturm 6) und Alzenau (Siemensstr. 2).