Fahrerlaubnis erweitern

Wenn Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, kann diese um zusätzliche Klassen erweitert werden.

Sollten Sie bislang die Fahrerlaubnisklasse AM und/oder L und/oder T besessen haben, welche keine Probezeit verlangen, beginnt diese jedoch mit der erstmaligen Erteilung einer probezeitpflichtigen Fahrerlaubnisklasse.

Der bisherige Originalführerschein muss bei der Abholung des neu ausgestellten Kartenführerscheins bei der Führerscheinstelle vorgelegt werden, da dieser entwertet und eingezogen wird. Bei Nichtvorlage erfolgt keine Aushändigung des neuen Kartenführerscheins.

 

Erforderliche Unterlagen

Für die Fahrerlaubnis der Klassen A, A2, A1, AM, B, BE, L oder T:

  • 1 biometrisches Lichtbild neuen Datums ohne Kopfbedeckung (35 x 45 mm)
  • Sehtestbescheinigung eines Augenoptikers oder eines Augenarztes (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses (mind. 9 Unterrichtseinheiten), sofern bei der Ersterteilung einer Fahrerlaubnis nur der Kurs "lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort" vorgelegt wurde

 

Für die Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE:

  • 1 biometrisches Lichtbild neuen Datums ohne Kopfbedeckung (35 x 45 mm)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
  • ggf. Bescheinigung über die (beschleunigte) Grundqualifikation bzw. Weiterbildung nach § 4 BKrFQG bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung
  • Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses (mind. 9 Unterrichtseinheiten), sofern bei der Ersterteilung einer Fahrerlaubnis nur der Kurs "lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort" vorgelegt wurde

 

Für die Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D oder DE:

  • 1 biometrisches Lichtbild neuen Datums ohne Kopfbedeckung (35 x 45 mm)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
  • Gutachten (MPU - medizinisch-psychometrische Untersuchung) eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder wahlweise einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung
  • aktuelles, erweitertes Führungszeugnis (ist auf der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
  • ggf. Bescheinigung über die (beschleunigte) Grundqualifikation bzw. Weiterbildung nach § 4 BKrFQG bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung
  • Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses (mind. 9 Unterrichtseinheiten), sofern bei der Ersterteilung einer Fahrerlaubnis nur der Kurs "lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort" vorgelegt wurde

 

Kosten
  • 38,80 Euro (ohne Probezeit)
  • 39,60 Euro (mit Probezeit)
  • ggf. zuzüglich 32,50 Euro für die Eintragung der Berechtigung als Berufskraftfahrer (Schlüsselzahl 95)

 

Kontakte

Mainaschaff
Telefon: 06021/394-7000
Telefax: 06021/394-746
Fuehrerscheinstelle-MFF@lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner Mainaschaff

Alzenau
Telefon: 06021/394-8000
Telefax: 06021/394-911
Fuehrerscheinstelle-ALZ@Lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner Alzenau

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

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