Fahrerlaubnis für Busse und Lkw

Die Fahrerlaubnis für Lkw und Busse der Klassen C1, C1E, C, CE bzw. D1, D1E, D und DE werden nur noch befristet erteilt. Damit sollen Eignungsmängel durch ärztliche Kontrollen ausgeschlossen werden.

Diese Fahrerlaubnisse müssen regelmäßig verlängert werden. Dazu muss ein Antrag gestellt werden. Diese Antragstellung sollte 3 Monate vor Ablauf der Befristung erfolgen. Mit der Verlängerung wird ein neuer Führerschein ausgestellt.

Für Fahrerlaubnisinhaber, welche die Fahrerlaubnis vor dem 01.01.1999 erworben haben:

  • Fahrerlaubnisklassen C1, C1E unbefristet
  • Fahrerlaubnisklassen C, CE, D1, D1E, D, DE bis zum 50. Lebensjahr und können dann jeweils um 5 Jahre verlängert werden


Bei Neubewerbern, welche die Fahrerlaubnis nach dem 01.01.1999 erworben haben:

  • Fahrerlaubnisklassen C1, C1E bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet und können dann jeweils um 5 Jahre verlängert werden
  • Fahrerlaubnisklassen C, CE, D1, D1E, D, DE auf 5 Jahre befristet


Der Originalführerschein muss bei der Abholung des neu ausgestellten Kartenführerscheins bei der Führerscheinstelle vorgelegt werden, da dieser entwertet und eingezogen wird. Bei Nichtvorlage erfolgt keine Aushändigung des neuen EU-Kartenführerscheins.

Beachten Sie bitte als Berufskraftfahrer unabhängig von den Vorschriften über die Verlängerung von Lkw- und Busklassen auch die Vorschriften des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG bzw. BKrFQV). Danach müssen im Abstand von 5 Jahren Weiterbildungen besucht werden. Die Bescheinigungen hierüber müssen Sie dann der Führerscheinstelle einreichen, werden dort geprüft und in Form einer Schlüsselzahl (95) auf einem weiteren Dokument, dem Fahrerqualifizierungsnachweis, vermerkt. Danach können Sie weiter als Lkw- oder Busfahrer im In- und Ausland tätig sein. Nähere Informationen zu dem Fahrerqualifizierungsnachweis finden Sie unter dem Stichwort "Berufskraftfahrerqualifikation".

Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung muss der Antragsteller jederzeit in der Lage sein, seine Identität nachzuweisen.

Aus diesem Grund sind grundsätzlich mitzubringen:

  • Personalausweis (mit aktueller Meldeanschrift) oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung


Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE:

  • aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • aktueller Führerschein
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
  • ggf. Bescheinigung über die Weiterbildung nach § 5 BKrFQG bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung


Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE:

  • aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • aktueller Führerschein
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
  • aktuelles, erweitertes behördliches Führungszeugnis (ist auf der Wohnsitzgemeinde zu beantragen); bei Zuzug aus dem EU-Ausland: Europäisches Führungszeugnis
  • Gutachten (PMU - medizinisch-psychometrische Untersuchung) eines Arbeits- oder Betriebsmediziner oder wahlweise einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung, wenn über das 50. Lebensjahr hinaus verlängert werden soll (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
  • ggf. Bescheinigung über die Weiterbildung nach § 5 BKrFQG bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung

Kosten
  • 38,80 Euro
  • ggf. zuzüglich 32,50 Euro für die Eintragung der Berechtigung für Berufskraftfahrer (Schlüsselzahl 95)
  • ggf. zuzüglich weiterer Gebühren, die bei der Wohnsitzgemeinde für die Prüfung des Antrages und für das Führungszeugnis entrichtet werden müssen

Kontakte

Mainaschaff
Telefon: 06021/394-7000
Telefax: 06021/394-746
Fuehrerscheinstelle-MFF@lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner Mainaschaff

Alzenau
Telefon: 06021/394-8000
Telefax: 06021/394-911
Fuehrerscheinstelle-ALZ@Lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner Alzenau

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

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Die Zulassungsstellen des Landkreises befinden sich in Mainaschaff (Am Glockenturm 6) und Alzenau (Emmy-Noether-Straße 3).

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