Außerbetriebsetzung

Notwendige Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (bish. Fahrzeugschein)

 

  • Kennzeichenschilder

 

  • Bei Verschrottung eines Fahrzeuges ist ein Verwertungsnachweis eines anerkannten Verwertungsbetriebes und zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorzulegen.


Hinweis:
Seit dem 1.07.2012 muss für die Außerbetriebsetzung im Regelfall keine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mehr vorgelegt werden.

Kontakte

Mainaschaff
Telefon: 06021/394-7000
Telefax: 06021/394-950
Zulassungsbehoerde@lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner Mainaschaff

Alzenau
Telefon: 06021/394-8000
Telefax: 06021/394-911
Zulassungsstelle-ALZ@lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner Alzenau

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

Kfz-Zulassung

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Die Zulassungsstellen des Landkreises befinden sich in Mainaschaff (Am Glockenturm 6) und Alzenau (Emmy-Noether-Straße 3).

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