Berichtigung der Papiere

Wegen Namensänderung

Notwendige Unterlagen 

  • Nachweis der Halterdaten - Infoblatt
  • bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels-/Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (bei GbR> Zustellungsvollmacht)
  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass im Original
  • ggf. Personenstandsurkunde (z.B. Heiratsurkunde),
  • ggf. Vollmacht inkl. Personalausweis von Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung

 

Wegen Adressänderung (z.B. Umzug)

Wenn Sie innerhalb des Landkreises Aschaffenburg oder aus einem anderen Zulassungsbezirk in den Landkreis Aschaffenburg umziehen, müssen Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein) berichtigen lassen; Ihr bisheriges Kennzeichen können Sie in beiden Fällen behalten. 

Notwendige Unterlagen

  • Nachweis der Halterdaten - Infoblatt
  • bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels-/Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (bei GbR> Zustellungsvollmacht)
  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass im Original
  • ggf. Vollmacht inkl. Personalausweis von Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung

   
Bei einem Zuzug in den Landkreis Aschaffenburg werden zusätzlich noch folgende Unterlagen benötigt: 

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) --> (nicht erforderlich bei Kennzeichenbeibehalt)
  • SEPA-Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters für die Kraftfahrzeugsteuer
  • Kennzeichenschilder --> (nicht erforderlich bei Kennzeichenbeibehalt)

 

Wegen technischer Änderung

Notwendige Unterlagen 

  • Nachweis der Halterdaten - Infoblatt
  • bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels-/Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (bei GbR> Zustellungsvollmacht)
  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass im Original
  • ggf. Vollmacht inkl. Personalausweis von Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer im Original
  • Untersuchungsbericht bzw. Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen
  • ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung

Kontakte

Mainaschaff
Telefon: 06021/394-7000
Telefax: 06021/394-950
Zulassungsbehoerde@lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner Mainaschaff

Alzenau
Telefon: 06021/394-8000
Telefax: 06021/394-911
Zulassungsstelle-ALZ@lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner Alzenau

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

Kfz-Zulassung

Anfahrt

Anfahrt
Die Zulassungsstellen des Landkreises befinden sich in Mainaschaff (Am Glockenturm 6) und Alzenau (Emmy-Noether-Straße 3).

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