Berichtigung der Papiere
Wegen Namensänderung
Notwendige Unterlagen
- Nachweis der Halterdaten - Infoblatt
- bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels-/Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (bei GbR> Zustellungsvollmacht)
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass im Original
- ggf. Personenstandsurkunde (z.B. Heiratsurkunde),
- ggf. Vollmacht inkl. Personalausweis von Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
Wegen Adressänderung (z.B. Umzug)
Wenn Sie innerhalb des Landkreises Aschaffenburg oder aus einem anderen Zulassungsbezirk in den Landkreis Aschaffenburg umziehen, müssen Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein) berichtigen lassen; Ihr bisheriges Kennzeichen können Sie in beiden Fällen behalten.
Notwendige Unterlagen
- Nachweis der Halterdaten - Infoblatt
- bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels-/Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (bei GbR> Zustellungsvollmacht)
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass im Original
- ggf. Vollmacht inkl. Personalausweis von Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
Bei einem Zuzug in den Landkreis Aschaffenburg werden zusätzlich noch folgende Unterlagen benötigt:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) --> (nicht erforderlich bei Kennzeichenbeibehalt)
- SEPA-Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters für die Kraftfahrzeugsteuer
- Kennzeichenschilder --> (nicht erforderlich bei Kennzeichenbeibehalt)
Wegen technischer Änderung
Notwendige Unterlagen
- Nachweis der Halterdaten - Infoblatt
- bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels-/Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (bei GbR> Zustellungsvollmacht)
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass im Original
- ggf. Vollmacht inkl. Personalausweis von Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer im Original
- Untersuchungsbericht bzw. Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen
- ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
Kontakte
Mainaschaff
Telefon: 06021/394-7000
Telefax: 06021/394-950
Zulassungsbehoerde@lra-ab.bayern.de
Alzenau
Telefon: 06021/394-8000
Telefax: 06021/394-911
Zulassungsstelle-ALZ@lra-ab.bayern.de
Formulare
Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:
Anfahrt
Anfahrt
Die Zulassungsstellen des Landkreises befinden sich in Mainaschaff (Am Glockenturm 6) und Alzenau (Emmy-Noether-Straße 3).