Rote Kennzeichen
Oldtimerkennzeichen -"07"
Für Fahrzeuge, welche vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, kann ein rotes Dauerkennzeichen für Oldtimer (07...) beantragt werden.
Folgende Fahrten können hiermit durchgeführt werden:
1. Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimern dienen (inkl. An- und Abfahrt)
2. Teilnahme an Veranstaltungen, die der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen (inkl. An- und Abfahrt)
3. Probe- und Überführungsfahrten
4. Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung des Fahrzeuges
Das zugeteilte Kennzeichen kann als Wechselkennzeichen an verschiedenen Oldtimern verwendet werden.
Notwendige Unterlagen
- schriftlicher Antrag - bei der Zulassungsstelle erhältlich
- Nachweis der Halterdaten - Infoblatt
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass inkl. Meldebescheinigung im Original
- bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels-/Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (bei GbR> Zustellungsvollmacht)
- aktuelles polizeiliches Führungszeugnis - Beantragung bei den Meldestellen der Wohnsitzgemeinde (nicht älter als 3 Monate)
- aktuellle Auskunft aus dem Verkehrszentralregister - erledigt die Zulassungsbehörde
- ggf. Vollmacht inkl. Personalausweis von Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer im Original
- aktuelle elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) (7-stellig z.b. G3XAU9Z)
- SEPA-Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters für die Kraftfahrzeugsteuer
- Zulassungsbescheinigung Teil II (bish. Fahrzeugbrief) mit Abmeldebescheinigung
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag oder Rechnung)
- Oldtimergutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen - § 23 StVZO
Kennzeichen für Händler und Werkstätten -"06"
Händler und Werkstätten können rote Dauerkennzeichen beantragen, welche für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten von nicht zugelassenen Fahrzeugen verwendet werden können. Das rote Dauerkennzeichen kann zur wiederkehrenden Verwendung an verschiedenen Fahrzeugen angebracht werden.
Notwendige Unterlagen
- schriftlicher Antrag mit ausführlicher Begründung des Bedarfs
- Nachweis der Halterdaten - Infoblatt
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass inkl. Meldebescheinigung im Original
- bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels-/Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (bei GbR> Zustellungsvollmacht)
- aktuelles polizeiliches Führungszeugnis - Beantragung bei den Meldestellen der Wohnsitzgemeinde (nicht älter als 3 Monate)
- aktuellle Auskunft aus dem Verkehrszentralregister - erledigt die Zulassungsbehörde
- aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- ggf. Vollmacht inkl. Personalausweis von Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer im Original
- aktuelle elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) (7-stellig z.b. G3XAU9Z)
- Nachweis von Fahrzeugstellplätzen (z.b. durch Mietvertrag), die sich nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen befinden dürfen
- SEPA-Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters für die Kraftfahrzeugsteuer
Kontakte
Mainaschaff
Telefon: 06021/394-700
Telefax: 06021/394-950
Zulassungsbehoerde@lra-ab.bayern.de
Alzenau
Telefon: 06021/394-800
Telefax: 06021/394-911
Zulassungsstelle-ALZ@lra-ab.bayern.de
Formulare
Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:
Anfahrt
Anfahrt
Die Zulassungsstellen des Landkreises befinden sich in Mainaschaff (Am Glockenturm 6) und Alzenau (Emmy-Noether-Straße 3).