Straßenverkehrsbehörde

Schwertransport (Schiff) von Aschaffenburg nach Babenhausen Verkehrszeichenplan Kreuzung
B 26/St 2307 (Stachus Hösbach)
Baustelle/Umbau Kreuzung
B 26/St2307 (Stachus Hösbach)
 

 

Das Landratsamt Aschaffenburg ist als sogenannte Untere Straßenverkehrsbehörde für sämtliche Bundes-, Staats- und Kreisstraßen (einschließlich der Ortsdurchfahrten) im Landkreis Aschaffenburg zuständig.

In diesem Zusammenhang erfüllt die Untere Straßenverkehrsbehörde nachfolgende Aufgaben:
 

  • Anordnung von verkehrsregelnden Maßnahmen (Verkehrszeichen, Markierungen, Lichtsignalanlagen)
  • Erteilung von verkehrsrechtlichen Anordnungen für Baustellen
  • Erteilung von Erlaubnissen für die Durchführung von Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen
  • Erteilung von Erlaubnissen / Ausnahmegenehmigungen zur Durchführung von Großraum- und / oder Schwertransporten
  • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Parken für Handwerker
  • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Parken für soziale Dienste
  • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Parken für Ärzte
  • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie von dem Verkehrsverbot nach der Ferienreise-Verordnung
  • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Schleppen von Kraftfahrzeugen
  • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Werbeanlagen im Geltungsbereich des
    § 33 Abs. 1 StVO
  • Erteilung von Erlaubnissen für den gewerblichen Güterkraftverkehr
  • Erteilung von Lizenzen für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr
  • Erteilung von Fahrerbescheinigungen
  • Auferlegung von Fahrtenbüchern
  • Mitarbeit in der Unfallkommission
  • Vollzug des BayStrWG
  • Stellungnahmen bei Straßenneubau oder -ausbaumaßnahmen
  • Bestimmung Fahrweg nach der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (§ 35 Abs. 3 GGVSEB)
     

Die v.g. Zuständigkeit liegt ab 01.06.2022 im Landkreis Aschaffenburg für den gesamten Landkreis bei der Dienststelle in Mainaschaff.
 

Weitere Straßenverkehrsbehörden:

  • Autobahndirektion Nordbayern für die BAB 3 und BAB 45 im Landkreis Aschaffenburg
  • Stadt Aschaffenburg für alle Straßen im Stadtgebiet von Aschaffenburg
  • Gemeinden für sämtliche Gemeindestraßen, öffentliche Feld- u. Waldwege, beschränkt öffentliche Wege, Eigentümerwege und Privatwege, wenn auf Ihnen tatsächlich öffentlicher Verkehr stattfindet innerhalb des jeweiligen Gemeindegebietes

 

Straßenbaulastträger (Straßenunterhaltung, Straßenbau, usw.):

Kontakte

Untere Straßenverkehrsbehörde
Telefon: 06021/394-6350
Telefax: 06021/394-934
Verkehr@Lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

Straßenverkehrsbehörde

Anfahrt

Die Zulassungsstellen des Landkreises befinden sich in Mainaschaff (Am Glockenturm 6) und Alzenau (Emmy-Noether-Straße 3).

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