Straßenverkehrsbehörde
Schwertransport (Schiff) von Aschaffenburg nach Babenhausen | Verkehrszeichenplan Kreuzung B 26/St 2307 (Stachus Hösbach) | Baustelle/Umbau Kreuzung B 26/St2307 (Stachus Hösbach) |
Das Landratsamt Aschaffenburg ist als sogenannte Untere Straßenverkehrsbehörde für sämtliche Bundes-, Staats- und Kreisstraßen (einschließlich der Ortsdurchfahrten) im Landkreis Aschaffenburg zuständig.
In diesem Zusammenhang erfüllt die Untere Straßenverkehrsbehörde nachfolgende Aufgaben:
- Anordnung von verkehrsregelnden Maßnahmen (Verkehrszeichen, Markierungen, Lichtsignalanlagen)
- Erteilung von verkehrsrechtlichen Anordnungen für Baustellen
- Erteilung von Erlaubnissen für die Durchführung von Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen
- Erteilung von Erlaubnissen / Ausnahmegenehmigungen zur Durchführung von Großraum- und / oder Schwertransporten
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Parken für Handwerker
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Parken für soziale Dienste
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Parken für Ärzte
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie von dem Verkehrsverbot nach der Ferienreise-Verordnung
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Schleppen von Kraftfahrzeugen
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Werbeanlagen im Geltungsbereich des
§ 33 Abs. 1 StVO - Erteilung von Erlaubnissen für den gewerblichen Güterkraftverkehr
- Erteilung von Lizenzen für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr
- Erteilung von Fahrerbescheinigungen
- Auferlegung von Fahrtenbüchern
- Mitarbeit in der Unfallkommission
- Vollzug des BayStrWG
- Stellungnahmen bei Straßenneubau oder -ausbaumaßnahmen
- Bestimmung Fahrweg nach der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (§ 35 Abs. 3 GGVSEB)
Die v.g. Zuständigkeit liegt ab 01.06.2022 im Landkreis Aschaffenburg für den gesamten Landkreis bei der Dienststelle in Mainaschaff.
Weitere Straßenverkehrsbehörden:
- Autobahndirektion Nordbayern für die BAB 3 und BAB 45 im Landkreis Aschaffenburg
- Stadt Aschaffenburg für alle Straßen im Stadtgebiet von Aschaffenburg
- Gemeinden für sämtliche Gemeindestraßen, öffentliche Feld- u. Waldwege, beschränkt öffentliche Wege, Eigentümerwege und Privatwege, wenn auf Ihnen tatsächlich öffentlicher Verkehr stattfindet innerhalb des jeweiligen Gemeindegebietes
Straßenbaulastträger (Straßenunterhaltung, Straßenbau, usw.):
- Staatliches Bauamt Aschaffenburg für die Bundes- und Staatsstraßen im Landkreis Aschaffenburg
- Kreistiefbauverwaltung für die Kreisstraßen im Landkreis Aschaffenburg
- Gemeinden für die Gemeindestraßen im jeweiligen Gemeindegebiet
Kontakte
Untere Straßenverkehrsbehörde
Telefon: 06021/394-749
Telefax: 06021/394-746
Verkehr@Lra-ab.bayern.de
Formulare
Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:
Anfahrt
Die Zulassungsstellen des Landkreises befinden sich in Mainaschaff (Am Glockenturm 6) und Alzenau (Emmy-Noether-Straße 3).