Ausbildung in Teilzeit

Gemäß § 8 Berufsbildungsgesetz (BBiG) besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Berufsausbildung in Teilzeit.

Voraussetzungen:
Eine Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit ist dann möglich, wenn seitens des Auszubildenden ein berechtigtes Interesse vorliegt – er zum Beispiel ein eigenes Kind oder einen pflegebedürftigen Angehörigen betreuen muss. Damit soll vor allem jungen Müttern und Vätern die Chance auf eine Ausbildung gegeben werden.

Varianten:
Die Stundenzahl einer Teilzeitausbildung liegt zwischen 20 und 30 Wochenstunden. Sie kann in zwei Varianten gestaltet werden:

Variante 1:

  • Teilzeitausbildung ohne Verlängerung der Ausbildungszeit (Dauer).
  • Die Arbeitszeit inklusive Berufsschulunterricht beträgt mindestens 25 Wochenstunden.


Variante 2:

  • Teilzeitausbildung mit Verlängerung der Ausbildungszeit um maximal ein Jahr.
  • Die Arbeitszeit inklusive Berufsschulunterricht beträgt mindestens 20 Wochenstunden.

 

Ausbildender und Auszubildende bzw. Auszubildender überlegen gemeinsam, zu welchen Zeiten die Arbeitsstunden abgeleistet werden. Der Berufsschulunterricht findet während der regulären Unterrichtszeit statt. Betriebe, die allein in Teilzeit ausbilden wollen, müssen alle Anforderungen für die Vollzeitausbildung erfüllen, also über ausreichend geschultes Ausbildungspersonal verfügen und alle Fachbereiche des Ausbildungsberufes abdecken.

Vorteile für Auszubildende:

  • Durch die flexible Gestaltung der Ausbildungszeit haben sie die Möglichkeit, Familie und Berufsausbildung miteinander in Einklang zu bringen. In vielen Fällen bietet die Ausbildung in Teilzeit erstmals eine Chance auf eine Ausbildung oder zur Rückkehr in eine abgebrochene/unterbrochene Ausbildung.
  • Sie können - trotz Familie - einen qualifizierten Berufsabschluss erreichen und dadurch für sich und ihre Kinder eine solide Lebensgrundlage schaffen. Damit verbessern sie auch ihre Chancen im späteren Erwerbsleben.
  • Die Ausbildung kann junge Eltern aus einer möglichen Isolation holen: Sie haben eine berufliche Perspektive und Abwechslung vom Alltag.

 

Vorteile für Ausbildende:

  • Sie verschaffen sich mit den jungen Eltern Zugang zu einer völlig neuen Bewerbergruppe und sichern sich hoch motivierte Auszubildende. Durch die familiäre Verantwortung bringen Auszubildende ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Organisationstalent und Motivation mit, wovon der ausbildende Betrieb profitiert. Die Motivation und die betriebliche Bindung bei Teilzeitauszubildenden werden besonders hoch eingeschätzt.
  • Im Wettbewerb um gute und geeignete Auszubildende profitieren Betriebe, die in Teilzeit ausbilden, von einem Image- und Standortvorteil: Sie sind familienfreundlich. Sie leisten einen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Berufsausbildung in einer modernen Gesellschaft und reagieren innovativ auf veränderte Familienstrukturen.
  • Darüber hinaus können sie die Ausbildungszeit flexibel und passend zur Betriebsstruktur gestalten. Dies ist vor allem für Betriebe von Bedeutung, die geringe Kapazitäten für eine Vollzeitberufsausbildung haben. Sie können auch in Kooperation mit anderen Akteuren, wie z. B. in einer Verbundausbildung, neu in die Berufsausbildung einsteigen und so langfristig auch den eigenen Fachkräftebedarf decken.
  • Die Teilzeitausbildung ist ein modernes Instrument der Ausbildungspolitik, das der Vereinbarkeit von Berufsausbildung und Familie Rechnung trägt. Für die Betriebe ist diese Form der Ausbildung nicht zuletzt auch ein Imagegewinn.


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