Frauen & Politik
Frauenwahlrecht
Am 19. Januar 1919 war es soweit! Frauen durften in Deutschland zum ersten Mal wählen und sich wählen lassen:
Mit dem Ende des Ersten Weltkriegs und dem Zusammenbruch des Wilhelminischen Kaiserreichs setzte der Beschluss des Rates der Volksbeauftragten am 12. November 1918 die volle Beteiligung von Frauen am politischen Leben durch. Alle Frauen und Männer ab 20 Jahre konnten nun mit Abschaffung des Dreiklassenwahlrechts durch gleiche, geheime und direkte Wahl ihre Politikerinnen und Politiker in die Weimarer Nationalversammlung wählen.
100 Jahre Frauenwahlrecht
Zu diesem einmaligen Ereignis hatten wir gemeinsam mit der Gleichstellungsstelle der Stadt Aschaffenburg einen kabarettistischen Abend mit den „Sisters of Comedy“ veranstaltet.
Sisters of Comedy 2020 = ABGESAGT!
Kontakte
Gleichstellungsstelle
Telefon: 06021/394-284
Telefax: 06021/394-984
Gleichstellungsstelle@lra-ab.bayern.de
BayGlG
Bayerisches Gleichstellungsgesetz
Hier finden Sie das Bayerische Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern.
Weitere Infos
Weitere Informationen und Unterlagen finden Sie auf der Homepage des Helene Weber Kollegs: