Gewalt gegen Frauen
Bei den folgenden Beratungsstellen und Anlaufpunkten erhalten Sie kostenlos Unterstützung. Sie können sich darauf verlassen, dass alle Gespräche vertraulich behandelt werden. Es werden keinerlei Schritte eingeleitet, die Sie nicht möchten. |
Sie sind nicht allein! Hier erhalten Sie Hilfe:
SEFRA e. V. Notruf und Beratungszentrum für Frauen
Zur Online-Beratung
Die Online-Beratung ist sicher, kostenfrei, anonym und vertraulich.
Telefon: 06021 - 24728
Montag – Freitag (außer Mi-Nachmittag) von 9 - 17 Uhr
Beratungsangebote von SEFRA
- Notruf für Frauen und Mädchen, die vergewaltigt oder sexuell missbraucht worden sind oder werden
- Beratung für sexuell missbrauchte Frauen und Mädchen ab 16 Jahren
- Beratung, Aufklärung und individuelle Strategieentwicklung bei »Stalking«
- Hilfe und Unterstützung bei Gewalt in der Partnerschaft (Häusliche Gewalt)
- Aufarbeitung von Krisensituationen wie z. B. Trennung und Scheidung, Mobbing am Arbeitsplatz, Arbeitslosigkeit und deren Folgen – Ess-Störungen, Depressionen und Ängste
- Anregung, Moderation und Begleitung von Selbsthilfegruppen
- Informationen über weitergehende und spezifische Hilfe- und Behandlungsmöglichkeiten im Sinne einer interdisziplinären Zusammenarbeit (Kliniken, TherapeutInnen, therapeutisch angeleitete Gruppen, soziale Einrichtungen, Polizei und Justiz)
- Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin nach Voranmeldung (Voraussetzung ist eine Fördermitgliedschaft bei SEFRA e.V.)
Nicht nur Betroffene erhalten Unterstützung, auch Personen des soziales Umfeldes können sich bei Fragen, Unsicherheiten und Belastung an SEFRA wenden.
Darüber hinaus können sich Fachkräfte und Berufsgruppen beraten lassen.
Weitere Infos und Kontakt unter http://www.sefraev.de.
Sofort-Dolmetschung Ukrainisch |
AWO Aschaffenburg - Beratung und Schutz bei häuslicher Gewalt
Zur Online-Beratung
Telefon: 06021 - 24455
Kontakt 24h erreichbar
Die Hilfsangebote des sozialpädagogischen Fachpersonals umfassen u.a.:
- Tel. Beratung von betroffenen Frauen, Institutionen oder Personen, die eine von Gewalt bedrohte Frau und/oder Kind im Bekanntenkreis haben.
- Beratung zu Trennung und Scheidung
- Beratung, Information und Begleitung der im Haus lebenden Frauen in rechtlichen, wirtschaftlichen/sozialen Belangen
- Verarbeitung von Gewalterfahrungen im sozialen Nahraum
- Sozialpädagogische Arbeit mit den Kindern in Einzelbetreuungen und Gruppenangeboten
- Weitervermittlung von Frauen und Kindern an andere relevante Institutionen und Beratungsstellen und
- Nachgehende Beratung ehemaliger Bewohnerinnen.
Eine Zufluchtsstätte ist das Frauenhaus: Für körperlich und/oder seelisch misshandelte oder von Gewalt bedrohte Frauen und ihre Kinder. Die Anschrift des Frauenhauses wird aus Sicherheitsgründen geheim gehalten und gewährleistet Aufnahmebereitschaft rund um die Uhr.
Hilfetelefon für Frauen
Unter der kostenlosen Telefonnummer 116 016 ist das Hilfetelefon erreichbar. Damit wird betroffenen Frauen die Möglichkeit geboten, sich bundesweit zu jeder Zeit anonym, kompetent, sicher und barrierefrei beraten zu lassen. Die Mitarbeiterinnen stehen hilfesuchenden Frauen vertraulich zur Seite und leiten sie bei Bedarf an die passenden Unterstützungsangebote vor Ort weiter.
Weitere Infos sowie Informationsmaterial gibt es unter www.hilfetelefon.de.
Телефон довіри „Насильство щодо жінок“ – Beratung auf Ukrainisch! (Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen") Aufgrund der aktuellen Entwicklungen hat das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ sein Sprachangebot erweitert. Gewaltbetroffene Frauen finden ab sofort auch in ukrainischer Sprache Unterstützung. Auf Wunsch einer Anruferin schalten die Beraterinnen innerhalb einer Minute eine Dolmetscherin in der benötigten Sprache zum Gespräch hinzu. Die kostenfreie, anonyme und vertrauliche Beratung unter der 116 016 ist damit jetzt in 18 Fremdsprachen möglich. |
Was ist eigentlich Belästigung?
- Wo Ihre persönlichen Grenzen überschritten werden beginnt Belästigung.
- Jedes Verhalten, das nicht erwünscht ist und als respektlos, beleidigend und verletzend empfunden wird, ist eine Belästigung.
- Wenn der Wille eines anderen aufgedrängt wird, ist es Belästigung.
- Bei jeglichem Empfinden von Unwohlsein oder Bedrohung ist es Belästigung.
Daraus können sexuelle Nötigung, Stalking, Vergewaltigung entstehen
Was können Betroffene tun?
- Selbstbewusst und Selbstsicher Auftreten.
- Unterstützung suchen im privaten und/oder beruflichen Umfeld
- Zur Beratungsstelle gehen.
- Trauen Sie Ihrer Wahrnehmung – Was als Übergriff empfunden wird, ist einer!
- Sagen und zeigen Sie laut und deutlich, dass Sie das nicht akzeptieren.
- Dokumentieren Sie fortlaufende Belästigung.
- Gehen Sie zur Polizei
Konkrete Tipps zum Umgang
Situationen sind unterschiedlich, Frauen sind unterschiedlich und genauso gibt es auch verschiedene Möglichkeiten zu reagieren.
Belästigungen zu ignorieren ist erfahrungsgemäß keine erfolgreiche Gegenstrategie. Im Gegenteil – sie wird leider oft als Zustimmung gewertet.
Hier finden Sie einige Vorschläge, was Sie tun können:
- Sofort reagieren: „Das will ich nicht! Das geht zu weit!“
- Hilfreiche Sätze:
- „Hören Sie auf mich anzustarren.“
- „Stellen Sie sich vor, so etwas sagt jemand zu Ihrer Mutter/Tochter/Frau/Freundin.“
- „Sie berühren mich. Ich möchte das nicht, nehmen Sie Ihre Hand weg.“
- „Das ist nicht lustig, das ist beleidigend.“
- Deutlich abgrenzen: „Hören Sie sofort damit auf!“
- „Lassen Sie das!“
- „Finger weg, sofort!“
- „Fass mich nicht an!“
- Körperlich wehren
- Andere Anwesende (z.B. Passierende, Bus-/Taxifahrer) ansprechen, in Geschäfte gehen und um Hilfe bitten, bei anderen Menschen klingeln, Freunde im Hilfe bitten, Polizei rufen.
Wenn Sie selbst eine Belästigung beobachten: Seien Sie solidarisch, beziehen Sie Stellung, helfen Sie!
ORANGE YOUR CITY
Weltweite Zonta-Aktion will Zeichen gegen Gewalt an Frauen setzenDer Zonta-Club Aschaffenburg beteiligte sich anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen und Mädchen am 25. November 2021 erneut an der weltweiten Kampagne „Orange Your City". Dafür wurden wieder öffentliche Gebäude und andere Wahrzeichen der Stadt und des Landkreises orange beleuchtet. |
Weiterführende Links
-
Bayern gegen Gewalt
Online-Portal des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) mit Angeboten, Informationen und nützlichen Tipps zur Gewaltprävention und zum Gewaltschutz -
Antidiskriminierungsstelle
Unabhängige Anlaufstelle für Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind. -
Gewalt gegen Frauen
Hilfesysteme und Vernetzungsstellen zu den Themen häusliche Gewalt, sexuelle Belästigung sowie Gesundheit und Gewalt -
Frauen gegen Gewalt
Zusammenschluss von Frauenberatungsstellen und Frauennotrufen.
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Terre des femmes
Gemeinnützige Menschenrechtsorganisation für Frauen
Video von Terre des femmes um auf Häusliche Gewalt aufmerksam zu machen. Das Video finden Sie hier. -
Bundesweites Hilfetelefon
Aber jetzt rede ich – der neue Kampagnenspot des Hilfetelefons "Gewalt gegen Frauen". Das Video finden Sie hier.
- Wege aus der Gewalt für Frauen mit Behinderung
Was ist Gewalt? Was kann man tun? Wo gibt es Hilfe?
- Interventionsleitfaden des Arbeitskreises gegen Häusliche Gewalt
für die Stadt Aschaffenburg und die Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg
- Informationen zum neuen Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen
Seit 22. Juli 2017 ist das Gesetz gegen Kinderehen in Kraft. Seitdem gilt in Deutschland das Mindestheiratsalter 18 ohne Ausnahme, und Minderjährige dürfen nicht mehr in einer religiösen oder sozialen Zeremonie verheiratet oder verlobt werden. Verheiratete Minderjährige sind als unbegleitet anzusehen, sollten sie ohne Eltern nach Deutschland einreisen. Das heißt, dass sie bei Grenzübertritt vom Jugendamt in Obhut genommen werden müssen.
Kontakte
Gleichstellungsstelle
Telefon: 06021/394-284
Telefax: 06021/394-984
Gleichstellungsstelle@lra-ab.bayern.de
BayGlG
Bayerisches Gleichstellungsgesetz
Hier finden Sie das Bayerische Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern.