Pressemitteilungen/News
Auf dieser Seite finden Sie die aktuellen Meldungen der Pressestelle des Landratsamtes.
Zudem stellen wir Ihnen hier unsere Pressemitteilungen der vergangenen zwölf Monate zur Verfügung.
Das Gesundheitsamt kann nicht von geltendem Recht abweichen, um einen länger als 90 Tage geltenden Genesenennachweis auszustellen. In den vergangenen Tagen kam es vermehrt zu Anfragen, einen 180 Tage lang geltenden Nachweis auszustellen.
Die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung der Bundesrepublik regelt die Gültigkeit der Genesenennachweise mit Verweis auf den vom Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlichten, aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft. Das RKI weißt aus, dass mit Wirkung vom 15. Januar 2022 das Datum der Abnahme des positiven Tests höchstens 90 Tage zurück liegen darf.
An den Vollzug dieser gesetzlichen Regelung ist das Gesundheitsamt auch vor dem Hintergrund neuester Rechtsprechung - etwa des Verwaltungsgerichts Osnabrück und des Verwaltungsgerichts Ansbach - gebunden.
Die in der Bund-Länder-Konferenz vom 16. Februar 2022 diesbezüglich angekündigte Änderung der Verordnung bleibt abzuwarten.
Genesenennachweise können direkt in Apotheken ausgestellt werden. Auch die niedergelassene Ärzteschaft hat grundsätzlich diese Möglichkeit.
Es wird darauf hingewiesen, dass das RKI diese seit dem 15. Januar 2022 geltende Verkürzung der Genesenennachweise auf 90 Tage nicht für Personen vorsieht, die vor oder nach einer durchgemachten Infektion geimpft wurden. Wer geimpft ist und trotzdem infiziert war, kann also neben seinem Impfzertifikat auch ein 180 Tage geltenden Genesenennachweis führen.
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