Wasserrecht
Der Gewässerschutz ist in Bayern hauptsächlich auf zwei Behörden verteilt.
Für den rechtlichen Vollzug sind die Landratsämter und kreisfreien Städte zuständig.
Die technische Beratung und Begutachtung wird für bestimmte Teilbereiche durch die „Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft“ der Landratsämter wahrgenommen. Diese Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft ist u. a. für die Begutachtung von privaten Einzelbauvorhaben in Gewässernähe, für Kleinkläranlagen und den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zuständig. Die Übertragung dieser einfacheren Begutachtungen auf das Landratsamt ermöglicht eine schnellere Bearbeitung insbesondere von Bauanträgen.
Die größeren Vorhaben (z.B. Gewässerausbauten, Hochwasserfreilegungen, Begutachtung von Wasserschutzgebieten, kommunale und gewerbliche Trinkwasser- und Abwasseranlagen, Bewertung wasserwirtschaftlicher Fragen als Träger öffentlicher Belange im Rahmen von Bauleitplanungen) werden dagegen weiterhin vom Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg bearbeitet.
Auf den folgenden Unterseiten finden Sie grundlegende Informationen zum Thema „Wasserrecht“ (soweit die Zuständigkeit des Landratsamtes Aschaffenburg gegeben ist).
Kontakte
Wasserrecht
Telefon: 06021-394-403
Telefax: 06021-394-920
Wasser-und-Bodenschutz@Lra-ab.bayern.de
Formulare
Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:
weiterführende Links
rechtliche Informationen:
technische Informationen:
Landesamt Umwelt
Hier gelangen Sie zum Bereich Hochwasser und Wasserschutzgebiete des Bayerischen Landesamtes für Umwelt.
Hochwasser
Wasserschutzgebiete