Versammlungsrecht
Allgemeine Informationen
Eine Versammlung im Sinne des Bayerischen Versammlungsgesetzes ist eine Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilnahme an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung.
Das Bayerische Versammlungsgesetz gewährt jedermann das Recht, öffentliche Versammlungen zu veranstalten und an solchen Versammlungen teilzunehmen. Die Teilnahme an einer Versammlung bedarf keiner Erlaubnis einer Behörde.
Eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel ist 48 Stunden vor öffentlicher Bekanntgabe beim Landratsamt Aschaffenburg anzuzeigen. Samstage, Sonntage und Feiertage werden bei der Fristberechnung nicht berücksichtigt.
Sie müssen eine Versammlung dann beim Landratsamt Aschaffenburg anzeigen, wenn
- sie öffentlich ist, d.h. wenn jedermann die Möglichkeit hat sich daran zu beteiligen,
- sie außerhalb geschlossener Räume stattfinden soll (unerheblich ist, ob an einem festen Ort oder in Form einer sich von Ort A nach Ort B fortbewegenden Versammlung), und
- zwei oder mehr Personen zu einer gemeinschaftlichen Erörterung oder Kundgebung zusammenkommen sollen, die überwiegend auf Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichtet sind.
Folgende Angaben müssen bei der Beantragung erfolgen:
- Ort der Versammlung (bei sich fortbewegenden Versammlungen zusätzlich den Streckenverlauf),
- Zeitpunkt (beabsichtigter Beginn und voraussichtliches Ende der Versammlung),
- Thema der Veranstaltung
- Veranstalter und Leiter mit persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Anschrift)
Anzeige mittels Online-Antrag:
Die Anzeige zu einer Versammlung kann gerne auch digital beantragt werden. Nachdem Sie die Anzeige ausgefüllt haben, können Sie diese online einreichen. Anschließend erhalten Sie ein fertig ausgefülltes Dokument in PDF-Format für Ihre Unterlagen.
Das Online-Formular finden Sie hier.
Anzeige mittels E-Mail oder auf dem Postweg
Bitte beachten Sie, dass bei Anzeige mittels E-Mail oder auf dem Postweg das Formular ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben werden muss.
Anschließend können Sie die Anzeige entweder
per E-Mail an Versammlungen@lra-ab.bayern.de
oder
per Post an Landratsamt Aschaffenburg, Ordnungsamt, Bayernstr. 18, 63739 Aschaffenburg
einreichen.
Formulare:
- Die Anzeige einer sich fortbewegenden Versammlung unter freiem Himmel nach Art. 13 des Bayerischen Versammlungsgesetzes (BayVersG) finden Sie hier.
- Die Anzeige einer Versammlung unter freiem Himmel nach Art. 13 des Bayerischen Versammlungsgesetzes (BayVersG) finden Sie hier.
Rechtsgrundlage:
Art. 13 Bayerisches Versammlungsgesetz (BayVersG)
Art. 113 Verfassung des Freistaates Bayern
Art. 8 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Aktuelle Informationen zum Versammlungsrecht finden Sie im BayernPortal:
Kontakte
Sicherheit & Ordnung
Telefon: 06021/394-452
Telefax: 06021/394-996
Ordnungsamt@Lra-ab.bayern.de
Formulare
Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:
Katastrophenschutz
Informationen zum Thema Katastrophenschutz, Stromausfall, sowie nützliche Ratgeber sind hier zu finden.