Fahrerlaubnis erstmals beantragen
Die Antragstellung kann bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes oder bei Ihrer Fahrschule erfolgen. Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt. Die Regelprobezeit beträgt zwei Jahre.
Eine Ausnahme besteht bei den Fahrerlaubnisklassen AM, L und T, welche ohne Probezeit erteilt werden.
Wenn Sie von der Möglichkeit "Begleitetes Fahren mit 17 Jahren" Gebrauch machen möchten, ist die Information dieser Seite nicht zutreffend. Informieren Sie sich bitte über die spezielle Informationsseite "Begleites Fahren mit 17 Jahren".
Erforderliche Unterlagen
Für die Fahrerlaubnis der Klassen A, A2, A1, AM, B, BE, L oder T:
- 1 biometrisches Lichtbild neuen Datums ohne Kopfbedeckung (35 x 45 mm)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
- Sehtestbescheinigung eines Augenoptikers oder eines Augenarztes (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
Für die Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE:
- 1 biometrisches Lichtbild neuen Datums ohne Kopfbedeckung (35 x 45 mm)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
- ggf. Bescheinigung über die (beschleunigte) Grundqualifikation bzw. Weiterbildung nach § 4 BKrFQG bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung
Für die Farerlaubnis der Klassen D1, D1E, D oder DE:
- 1 biometrisches Lichtbild neuen Datums ohne Kopfbedeckung (35 x 45 mm)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
- Gutachten (MPU - medizinisch-psychometrische Untersuchung) eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder wahlweise einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung
- aktuelles, erweitertes Führungszeugnis (ist auf der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
- ggf. Bescheinigung über die (beschleunigte) Grundqualifikation bzw. Weiterbildung nach § 4 BKrFQG bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung
Kosten
- 37,50 Euro (ohne Probezeit)
- 38,30 Euro (mit Probezeit)
- ggf. zuzüglich 28,60 Euro für die Eintragung der Berechtigung als Berufskraftfahrer (Schlüsselzahl 95)
Eine Erteilung einer Fahrerlaubnis vor Erreichen des Mindestalters ist nur unter speziellen Voraussetzungen möglich. Generell ist hieran jedoch ein strenger Maßstab anzulegen. Für Informationen zu einer vorzeitigen Erteilung einer Fahrerlaubnis beachten Sie bitte unser Informationsblatt "Voraussetzungen für eine vorzeitige Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B".
Kontakte
Mainaschaff
Telefon: 06021/394-700
Telefax: 06021/394-746
Fuehrerscheinstelle-MFF@lra-ab.bayern.de
Alzenau
Telefon: 06021/394-800
Telefax: 06021/394-911
Fuehrerscheinstelle-ALZ@Lra-ab.bayern.de
Formulare
Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Sachgebiete.