Aktuelles

Verbot von Geflügelausstellungen und -märkten aufgehoben
23.06.2023

Das mit der Allgemeinverfügung vom 24. November 2022 erlassene Verbot von Ausstellungen, Märkten und Schauen für Geflügel sowie Veranstaltungen ähnlicher Art ist ab sofort aufgehoben.

Als eine Biosicherheitsmaßnahme sollte damit der Kontakt zwischen Wildvögeln sowie Haus- und Nutzgeflügel vermieden werden, um so der Verbreitung der Geflügelpest (HPAIV) vorzubeugen.

Der vollständige Text der Allgemeinverfügung findet sich im Amtsblatt Nummer 21 auf der Homepage des Landkreises unter „Aktuelles > Veröffentlichungen > Amtsblatt“.


Kontakt

Landratsamt Aschaffenburg
Telefon: 06021/394-0
Telefax: 06021/394-999
Poststelle@Lra-ab.bayern.de

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