Ausländer- und Integrationsbeirat

Hier sind Informationen zum Ausländer- und Integrationsbeirat des Landkreises Aschaffenburg (AIB) zu finden:

1. Sitzung des AIB am 29. September 2026

Am Dienstag, den 29. September 2026 um 15:00 Uhr findet im großen Sitzungssaal des Landratsamtes Aschaffenburg die 1. Sitzung des Ausländer- und Integrationsbeirats statt.

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung:

  1. Eröffnung, Begrüßung und Vorstellung der Mitglieder
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Feststellung der Anwesenheit und Bekanntgabe der vorliegenden Entschuldigungen
  3. Bericht des ehemaligen Vorsitzenden
  4. Wahl der/des Vorsitzenden und der Stellvertreterin oder des Stellvertreters
  5. Beratung und Festlegung von Zielen und Schwerpunkten während der Amtszeit sowie ggf. Bildung von Arbeitsgruppen
  6. Beschluss über die Mitgliedschaft in der AGABY und ggf. Wahl der Delegierten für die AGABY
  7. Wünsche, Anträge, Verschiedenes

Bewerbungsphase 2025/26

Im April 2025 trat die neue Satzung des Ausländer- und Integrationsbeirats des Landkreises Aschaffenburg (AIB) in Kraft, welche der Kreistag zuvor in seiner Sitzung beschlossen hatte. Mit der Neufassung wird insbesondere die Zusammensetzung des Beirats weiter geöffnet sowie das Vertretungs-, Bewerbungs- und Nachrückverfahren verbessert. Die Neuerungen sollen zum einen den Aspekt der Integration besser umsetzen, zum anderen die Arbeit im Gremium erleichtern.

Laut neuer Satzung können sich sowohl Menschen mit als auch Menschen ohne Migrationshintergrund für die Mitarbeit im Beirat bewerben. Voraussetzungen sind weiterhin die Volljährigkeit und der Wohnsitz seit mind. dem 1. August 2025 im Landkreis Aschaffenburg. Die sieben stimmberechtigten Mitglieder sollen unter anderem Kompetenzen aus ihrem beruflichen, berufsbildenden, aber auch ehrenamtlichen und interkulturellen Engagement sowie gegebenenfalls aus ihrer eigenen Migrationsgeschichte in die Gremien-Arbeit einbringen.

Neben den stimmberechtigten Mitgliedern hat der Beirat auch beratende Mitglieder – darunter eine Person je Kreistagsfraktion sowie Vertreterinnen und Vertreter aus der Geschäftsstelle des Beirats, den einschlägigen Wohlfahrtsverbänden, der Agentur für Arbeit, dem Staatlichen Schulamt, dem Staatlichen Beruflichen Bildungszentrum sowie dem Deutschen Gewerkschaftsbund.

Aktuelles (Stand 12. Mai 2026):

Bewerbungen für eine Mitgliedschaft im AIB waren vom 1. November 2025 bis zum 31. Januar 2026 möglich. Die Bewerbungsphase ist somit abgeschlossen. Für das rege Interesse wird gedankt!

Das Auswahlgremium des AIB tagte am 26. März 2026 und bepunktete die anonymisierten Bewerbungen. Am 11. Mai 2026 stimmte der Kreistag des Landkreises Aschaffenburg der vom Auswahlgremium vorgelegten Liste zu. Somit steht im Ergebnis folgende Liste fest und folgende stimmberechtigte Mitglieder sind in den Ausländer- und Integrationsbeirat des Landkreises Aschaffenburg berufen, wobei die Amtszeit rückwirkend zum 01.05.2026 beginnt:

Liste der stimmberechtigten Mitglieder:

Anrede, Vorname, Nachname

Frau Miriam FISCHER

Frau Sophia Ilona MILTENBERGER

Frau Zuhour AFARAH

Frau Liudmila ENGLERT

Frau Nataliia STREBIZH

Herr Roland SOLATGES

Frau Gertrud Maria NEUBURGER

Die nicht in den Beirat berufenen Bewerberinnen und Bewerber werden als Nachrückerinnen und Nachrücker berücksichtigt.

Weitere Informationen folgen auf dieser Webseite und auf den Social-Media-Kanälen des Landkreises.

Aufgabe

Aufgabe des Ausländer- und Integrationsbeirates (AIB) ist es, die volle Teilhabe und die Chancengleichheit der Menschen mit Migrationshintergrund sowie das Miteinander von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund im Landkreis Aschaffenburg zu ermöglichen.

Der Beirat bearbeitet Fragen der Zuwanderung, Flucht und Integration im Landkreis Aschaffenburg basierend auf der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.

Der AIB steht für eine demokratische, offene und plurale Gesellschaft, die die Würde der Menschen achtet – unabhängig von der Hautfarbe, ethnischen, kulturellen und religiösen Herkunft, Geschlecht und sexuellen Identität, Alter und körperlichen Voraussetzungen. Er engagiert sich für ein inklusives und diskriminierungsfreies Zusammenleben der Gesellschaft.

Sitzungen des neuen AIB werden nach Bedarf, aber mindestens einmal im Jahr stattfinden.

Rechtsgrundlagen