Politik

Das Landratsamt ist eine Behörde mit Doppelcharakter. Es ist teils Landkreisbehörde und teils Staatsbehörde. Als Staatsbehörde ist es untere Verwaltungsbehörde; hier hat der Landrat die alleinige Zuständigkeit. Für den Aufgabenbereich der Kreisbehörde ist der Kreistag zuständig. Amtsvorstand ist der Landrat.