Ausländerbehörde
Im Folgenden sind Informationen der Ausländerbehörde rund um das Thema Aufenthalt zu finden.
Wichtige Hinweise
- Die Ausländerbehörde des Landratsamtes Aschaffenburg ist nur für Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Aschaffenburg zuständig.
- Personen, die in Aschaffenburg wohnen, müssen sich an die Ausländerbehörde der Stadt Aschaffenburg wenden.
- Bei Fragen zum Schreiben zur "Erklärung der Niederlassungserlaubnis", können eventuell die weiteren Informationen hier helfen: Ergänzende Informationen zum Schreiben “Erklärung zur Niederlassungserlaubnis“
Ausländeramt - Online Terminvereinbarung
Online-Terminvereinbarung des Ausländeramtes
Allgemeine Hinweise
- Termine müssen immer unter dem Familienamen der Person, deren Antrag oder Anliegen bei dem Termin bearbeitet werden soll, gebucht werden. Bei Familien ist der Termin unter dem Familiennamen des ausländischen Ehemannes oder Vaters bzw. der ausländischen Person, zu der ein Familiennachzug erfolgt ist, zu buchen.
- Sind keine Termine mehr frei, sollte eine Buchung zu einem späteren Zeitpunkt erneut versucht werden. Durch die Absage von nicht notwendigen Mehrfachbuchungen werden regelmäßig, auch kurzfristig, Termine frei.
- Soll ein Termin für mehr als eine Person gebucht werden, ist zu beachten, dass solche langen Zeit-Slots nicht immer verfügbar sind. In diesem Fall können auch Einzeltermine für jede Person gebucht werden.
- Wichtig ist, dass pro Person und Anliegen nur ein Termin gebucht wird. Nicht notwendige Mehrfachbuchungen werden abgesagt.