Pflegestellen

Im Landkreis Aschaffenburg werden etwa 90 Kinder und Jugendliche von Pflegefamilien betreut und versorgt. Für diese verantwortungsvolle Aufgabe sucht der Fachbereich der Jugendhilfe dringend weitere Familien, die bereit sind, Kinder und Jugendliche aufzunehmen - zeitlich befristet oder auf unbestimmte Zeit.

Gesucht wird für folgende Bereiche:

  • Vollzeitpflege zur längerfristigen Betreuung, wenn die Erziehung und Versorgung der Kinder durch die Eltern nicht sichergestellt werden kann.
  • Bereitschaftspflege zur Betreuung für mehrere Tage oder Wochen, wenn Kinder in akuten Notsituationen untergebracht werden müssen.
  • Kurzzeitpflege zur zeitlich befristeten Betreuung, zum Beispiel bei einem Krankenhausaufenthalt der Eltern.

Unsere Infobroschüren

Häufig gestellte Fragen an den Pflegekinderdienst

Viele Menschen interessieren sich dafür, einem Kind ein vorübergehendes oder dauerhaftes Zuhause zu geben. Gleichzeitig entstehen dabei oft zahlreiche Fragen – etwa zu den Voraussetzungen, zum Ablauf einer Vermittlung oder zur Begleitung durch den Pflegekinderdienst. Auf dieser Seite haben wir die häufigsten Fragen zusammengestellt und  beantwortet.

Ziel ist es, interessierten Familien, Paaren und Einzelpersonen einen ersten Überblick über das Thema Pflegekinderhilfe zu geben und Unsicherheiten abzubauen. Der Pflegekinderdienst begleitet Pflegefamilien dabei von Anfang an beratend und unterstützend.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Sie müssen vor allem gesund und finanziell abgesichert sein. Außerdem sollten Sie über ausreichend Zeit zur Betreuung eines Pflegekindes verfügen. Ebenso muss ein eigenes Zimmer für das Kind vorhanden sein.

Wie alt muss oder darf ich höchstens sein?

Bei einer längerfristigen Aufnahme (Vollzeitpflege) hängt das vom Alter des Pflegekindes ab. Für die Aufnahme eines Säuglings sollten Sie zum Beispiel nicht älter als 40 bis 42 Jahre sein. Möchten Sie Kinder nur vorübergehend aufnehmen (Bereitschaftspflege) können Sie das auch in höherem Alter.

Ist eine Pflegestelle auch für Alleinstehende möglich?

Auch Alleinstehende können ein Kind aufnehmen, sofern sie ohne das Pflegegeld ausreichend finanziell abgesichert sind und ihre Berufstätigkeit eine gute Betreuung des Kindes zulässt.

Wie lange bleibt ein Pflegekind bei mir?

Sehr oft ist zu Beginn eines Pflegeverhältnisses die Dauer noch offen, bis geklärt ist, ob das Kind wieder in seine Herkunftsfamilie zurückkehren kann. Erfahrungsgemäß bleiben viele Kinder jedoch bis zur Volljährigkeit und gegebenenfalls darüber hinaus in der Pflegefamilie.

Welche Dokumente werden benötigt?

Für die Überprüfung als Pflegestelle müssen verschiedene Fragebögen des Jugendamtes ausgefüllt werden. Außerdem müssen Sie Geburts- und gegebenenfalls Heiratsurkunde, ärztliches Attest, Verdienstbescheinigungen sowie ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?

Zum einen sollten Sie bereit sein, sich den verschiedensten medizinischen, therapeutischen und erzieherischen Bedarfen, die Pflegekinder haben können, zu stellen. Zum anderen sind die Offenheit und Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie und dem Jugendamt wichtig.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Es entstehen keinerlei Kosten. Die für das Pflegekind anfallenden Kosten werden durch das Pflegegeld, welches Sie vom Jugendamt erhalten, abgedeckt.

Wird ein eigenes Zimmer benötigt?

Ein eigenes Zimmer für das Pflegekind ist eine Grundvoraussetzung.

Welche Rechte habe ich, und welche Pflichten muss ich erfüllen?

Als Pflegeeltern in der Vollzeitpflege haben Sie das Recht, für das Pflegekind in Angelegenheiten des täglichen Lebens zu entscheiden. Sie haben außerdem Anspruch auf Begleitung, Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt. Ihre Pflicht ist es, mit dem Jugendamt und der Herkunftsfamilie zusammenzuarbeiten.

Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es, wenn sich das Pflegekind und die Pflegefamilie nicht gut verstehen?

Zu Beginn eines Pflegeverhältnisses wird darauf geachtet, ob Pflegekind und Pflegefamilie zueinander passen. Verschlechtert sich das Verhältnis im Laufe der Unterbringung, erhalten Sie Beratung durch den Pflegekinderdienst und es kommen gegebenenfalls weitere pädagogische oder therapeutische Hilfen in Betracht.

Welche Unterstützung erhalte ich, wenn Probleme auftreten?

Neben der Beratung und Begleitung durch den Pflegekinderdienst stehen Ihnen als Pflegestelle und auch für das Pflegekind verschiedenste Beratungsstellen und Hilfen des Jugendamts als Unterstützung zur Verfügung.

Aus welchem familiären Umfeld stammt das Kind?

Die Unterbringung eines Kindes in einer Vollzeitpflegestelle erfolgt entweder direkt aus der Herkunftsfamilie heraus oder aus einer Bereitschaftspflegestelle. Die familiären Gründe für die Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie sind vielfältig. So können bei den Eltern beispielsweise psychische Probleme oder auch eine eingeschränkte Erziehungskompetenz vorliegen.

Wann dürfen wir mit der Aufnahme eines Pflegekindes rechnen?

Mit erfolgreichem Abschluss des Überprüfungsverfahrens kann jederzeit ein Kind in Ihre Familie vermittelt werden. Im Schnitt nimmt das Verfahren etwa neun Monate in Anspruch.

Wie läuft die Überprüfung meiner Eignung ab?

Bei einem ersten Informationsgespräch mit dem Pflegekinderdienst erhalten Sie diverse Unterlagen. Nach deren Rückgabe nehmen Sie an einem fünfteiligen Vorbereitungsseminar (ein Abend, ein halber Tag und drei ganze Tage) teil. Im Anschluss erfolgen vier bis fünf Gespräche im Rahmen von Hausbesuchen zur individuellen Überprüfung.

Werden die Betreuungskosten finanziell unterstützt?

Für Pflegekinder ab einem Jahr übernimmt das Jugendamt die Kosten für Kinderkrippe und Kindergarten. Für eine Betreuung von Schulkindern in Hort oder Mittagsbetreuung können die Kosten unter Umständen ebenfalls übernommen werden.

Darf das Kind weiterhin Kontakt zur leiblichen Familie haben?

Grundsätzlich sind regelmäßige Kontakte zwischen dem Kind und seiner leiblichen Familie vorgesehen und für das Kind auch wichtig. Art und Umfang der Kontakte werden im Rahmen der regelmäßigen Hilfeplanung zwischen leiblichen Eltern, Pflegeeltern und Jugendamt vereinbart und gegebenenfalls aktualisiert. Das Kind wird je nach Entwicklungsstand ebenfalls in die Planungen mit einbezogen. Zu Beginn eines Pflegeverhältnisses werden persönliche Treffen des Kindes mit seiner Herkunftsfamilie in jedem Fall durch das Jugendamt begleitet.

Haben wir Einfluss darauf, welches Pflegekind zu uns vermittelt wird?

Im Rahmen der Überprüfungsgespräche wird mit Ihnen ausführlich besprochen, welche Kinder aufzunehmen Sie sich vorstellen können.

Welche Informationen über den Entwicklungs- und Gesundheitszustand des Kindes werden mit uns geteilt?

Alle dem Jugendamt vorliegenden relevanten Informationen zum Kind werden Ihnen mitgeteilt, damit Sie gemeinsam mit dem Pflegekinderdienst über eine Aufnahme entscheiden können.

Wie werden wir insbesondere in der Anfangszeit vom Pflegekinderdienst begleitet und unterstützt?

Nach der Aufnahme eines Kindes begleitet Sie der Pflegekinderdienst besonders engmaschig durch Hausbesuche und Telefonate. Auch an Gesprächen mit anderen Stellen (Ärzte, Kindertageseinrichtung und weiteren) nimmt der Pflegekinderdienst bei Bedarf gemeinsam mit Ihnen teil. Persönliche Treffen des Kindes mit seiner Herkunftsfamilie werden durch das Jugendamt begleitet.