Rücknahmepflicht von E-Zigaretten im Handel

Jeden Monat werden Millionen E-Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer verkauft. Beide Produkte sind nach Gebrauch Elektroaltgeräte und müssen getrennt vom Restabfall gesammelt werden. Ab 01.07.2026 müssen sämtliche Verkaufsstellen E-Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer kostenlos zurücknehmen. Die verbesserte Rücknahme soll auch die zunehmende Brandproblematik bei einer unsachgemäßen Entsorgung mindern. 

E-Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer sind Elektrogeräte

E-Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer werden häufig nicht als Elektrogeräte wahrgenommen und daher nicht ordnungsgemäß entsorgt. Verbraucherinnen und Verbraucher verfügen zukünftig über erweiterte Möglichkeiten zur Rückgabe im Handel und werden besser über die getrennte Sammelpflicht informiert. Zu den E-Zigaretten zählen sowohl Einweg- als auch Mehrweg-Zigaretten.

Zusätzliche Rückgabestellen

Durch die Anpassung des bundesweiten Elektrogesetzes stehen ab 01.07.2026 schätzungsweise über 80.000 zusätzliche Rückgabestellen für E-Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer zur Verfügung. Dazu gehören Einzelhandel für Tabakwaren, Kioske und Tankstellen. Darüber hinaus kann die Rückgabe auch weiterhin an den bisherigen Rücknahmestellen im Handel, wie bei großen Elektronik- und Lebensmittelmärkten sowie an kommunalen Sammelstellen erfolgen.

Die neue Rücknahmeverpflichtung gilt für alle Verkaufsstellen, die E-Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer im Sortiment führen oder innerhalb der letzten sechs Monate verkauft haben. Die Rückgabe ist kostenlos und es muss kein neues Produkt gekauft werden. Die Abgabe muss direkt in der Verkaufsstelle oder in unmittelbarer Nähe erfolgen. Die Verkaufsstelle muss im unmittelbaren Sichtbereich des Kunden über die Rücknahme informieren. Die Händler dürfen nicht auf andere Sammelstellen verweisen, um damit die eigene Annahme zu verweigern. Die Rücknahmepflicht gilt auch für Onlineshops.

Quelle: Abfall, Ressourceneffizienz: Nr. 30 / Dienstag, 30. Juni 2026