Kreisorgane
Das Landratsamt ist eine Behörde mit Doppelcharakter. Es ist teils Landkreisbehörde und teils Staatsbehörde. Als Staatsbehörde ist es untere Verwaltungsbehörde; hier hat der Landrat die alleinige Zuständigkeit.
Für den Aufgabenbereich der Kreisbehörde ist der Kreistag zuständig. Amtsvorstand ist der Landrat.
Die öffentlichen Sitzungstermine des Kreistages und seiner Ausschüsse werden hier regelmäßig veröffentlich. Die Tagesordnungspunkte zu den einzelnen Sitzungen werden kurz vor dem Termin eingestellt. | Der Landkreis wird durch den Kreistag verwaltet, soweit nicht der Landrat oder die Ausschüsse selbständig entscheiden. Die Mitglieder des Kreistages werden alle sechs Jahre von den Kreisbürgern gewählt. | Der Landrat ist kommunaler Wahlbeamter. Er wird für eine Amtszeit von sechs Jahren von den Kreisbürgern gewählt.Seine Stellvertreter wählt der Kreistag aus seiner Mitte. Seit 1. Mai 2020 ist Dr. Alexander Legler Landrat im Kreis Aschaffenburg. |
Kontakte
Landratsamt Aschaffenburg
Telefon: 06021/394-0
Telefax: 06021/394-999
Poststelle@Lra-ab.bayern.de