Asylbewerberleistungen
Sobald Menschen in Deutschland einen Asylantrag stellen, werden sie zunächst in sogenannte Erstaufnahmeeinrichtungen, z. B. in Zirndorf, Deggendorf, Schweinfurt oder München gebracht. Über den Asylantrag entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Nach der Erstanhörung werden Asylbewerber in sogenannte Gemeinschaftsunterkünfte der Regierungen oder in dezentrale Unterkünfte der Landkreise und kreisfreien Städte zugewiesen. Für den Landkreis Aschaffenburg ist die Regierung von Unterfranken mit Sitz in Würzburg zuständig.
Zuständig für die Gewährung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ist das Landratsamt Aschaffenburg, Fachbereich Soziales, Senioren und Asylbewerberleistungen.
Dieses ist in folgende Bereiche aufgegliedert:
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Kontakte
Asylbewerberleistungen
Telefon: 06021/394-862,-864,-865
Telefax: 06021/394-933
Formulare
Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:
Wegweiser Asyl
Der Wegweiser bietet eine Zusammenstellung wichtiger Informationen und Ansprechpartner aus dem Landkreis zum Thema Flucht und Integration.