Ersatzführerschein beantragen
Der Austausch des Führerscheins wird dann empfohlen, wenn sich beispielsweise der Familienname des Fahrerlaubnisinhabers geändert hat. Dadurch kann die Feststellung des Fahrerlaubnisumfangs durch Dritte leichter bewerkstelligt werden.
Die Ausstellung eines Ersatzführerscheins kann auch bei Beschädigung des Kartenführerscheins erforderlich werden oder wenn sich Auflagen- oder Beschränkungen ändern (z. B. Streichen der Sehhilfe).
In Fällen des Besitzes beschränkter Fahrerlaubnisklassen im Motorradbereich (ehemals: A18 bzw. Übergangsregelungen für die Klasse A2), wenn die Beschränkung durch Fristablauf entfällt (= A) und die Berechtigung zum Führen einer umfangreicheren Fahrerlaubnis aus dem Führerschein nicht unmittelbar hervorgeht, wird ebenfalls empfohlen, einen Ersatzführerschein zu beantragen.
Bei Besitz von grauen oder rosa Altführerscheinen erfolgt der Austausch im Rahmen des (kostengünstigeren) Umtausches in einen EU-Kartenführerschein.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis (mit aktueller Meldeanschrift) oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung
- 1 aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- alter Originalführerschein
Kosten
27,90 Euro
Bearbeitungszeit und Fristen
Nach Antragstellung und Bearbeitung durch die Fahrerlaubnisbehörde erfolgt die Bestellung des Führerscheins bei der Bundesdruckerei in Berlin. Die Produktion und der Versand des Führerscheins dauert dort im Regelfall 4 Wochen. Gegen eine zusätzliche Gebühr von 10,00 Euro ist eine Expressbestellung möglich, bei der der Führerschein innerhalb von ca. 5 Werktagen vorliegt.
Kontakte
Mainaschaff
Telefon: 06021/394-700
Telefax: 06021/394-746
Fuehrerscheinstelle-MFF@lra-ab.bayern.de
Alzenau
Telefon: 06023/394-800
Telefax: 06023/394-911
Fuehrerscheinstelle-ALZ@Lra-ab.bayern.de
Formulare
Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche: