Ukrainehilfe

Informationen | Fragen und Antworten

 

Meine Aufenthaltserlaubnis läuft demnächst ab. Was muss ich tun?

Informationen bezüglich der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG finden Sie hier.

 

Ich bin aus der Ukraine geflüchtet und möchte länger in Deutschland bleiben. Was muss ich tun?

Sie möchten länger als 90 Tage in Deutschland bleiben? Dann müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis stellen.
Für Kinder unter 16: Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Kinder.

Den Antrag erhalten Sie auch 

  • beim Einwohnermeldeamt in der Gemeinde, in der Sie wohnen oder

  • an der Infostelle oder im Geschäftszimmer der Ausländerbehörde im Landratsamt Aschaffenburg 

Bitte dem Antrag beifügen: Kopie Ihres Passes/ID Card und (wenn möglich) ein biometrisches Foto. Bitte geben Sie möglichst auch eine Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse an.

Den Antrag schicken Sie bitte per Post. Die Adresse lautet:

Landratsamt Aschaffenburg
Fachbereich 45.2 - Ausländerwesen
Bayernstraße 18
63739 Aschaffenburg

Wir erstellen dann entweder eine "Fiktionsbescheinigung" oder einen „Aufenthaltstitel“. Beides erlaubt Ihnen auch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Diese Bescheinigung muss persönlich abgeholt werden. Hierfür benötigen Sie zwingend:

  • Ihren Reisepass oder Ihre ID Card und

  • einen Termin in der Ausländerbehörde

WICHTIG: Die Ausstellung dieser Bescheinigungen ist nur möglich, wenn Sie vorab registriert wurden. Siehe unten Punkt „Registrierung“.

Hinweis: Es gibt noch keine Folgeregelung für den Aufenthalt ab dem 4. März 2024. Bereits gestellte Anträge auf Verlängerung von Fiktionsbescheinigungen oder Aufenthaltstiteln können daher aktuell noch nicht bearbeitet werden. Bitte buchen Sie hierfür auch noch keine Termine zur Abgabe der Fingerabdrücke.

Viele Menschen aus der Ukraine benötigen für die erstmalige Einreise nach Deutschland bis zum 4. März 2024 kein Visum. Sie können sich ab Einreise bis zu 90 Tage ohne Aufenthaltstitel rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Ein Aufenthalt ohne Titel ist längstens bis zum 2. Juni 2024 möglich.

Sie müssen sich außerdem bei der Gemeinde anmelden. Wenden Sie sich an die Gemeinde, in der Sie wohnen. Das Einwohnermeldeamt im Rathaus meldet Sie an. 

Zur Anmeldung benötigen Sie in der Regel folgende Dokumente:

  • Biometrischer Reisepass oder andere Identitätsdokumente wie ID-Karte - für alle Familienangehörigen

  • Aufenthaltserlaubnis oder Fiktionsbescheinigung, Anlaufbescheinigung oder Ankunftsnachweis

  • Wohnungsgeberbestätigung, die Sie von Vermietern und Vermieterinnen oder Personen bekommen, die Sie in ihre Wohnung aufnehmen. Formulare mit allen hierfür wichtigen Angaben finden Sie auf der Website der Stadt, Gemeinde oder Meldebehörde

  • Geburtsurkunde für Kinder, Heiratsurkunde für Ehepaare

 

Registrierung

Die PIK-Registrierung ist die Abnahme von persönlichen Daten und Fingerabdrücken. Die Registrierung geschieht im ANKER-Zentrum Geldersheim oder im Landratsamt Aschaffenburg.

Für eine Registrierung beim Landratsamt Aschaffenburg erhalten Sie von uns einen Termin. Wegen den gestiegenen Fallzahlen kommt es derzeit hier zu Wartezeiten. Die Buchung eines Termins über unsere Online-Terminvereinbarung ist nicht nötig.

Außerdem bietet das ANKER-Zentrum (ANKER-Einrichtung Unterfranken, Conn-Str. 1, 97505 Geldersheim) die Möglichkeit zur Registrierung an.

Sie können hierfür unter https://www.etermin.net/ukraine-termin?lang=de eigenständig Registrierungstermine buchen. Ohne Terminbuchung muss bei hohen Registrieraufkommen und/oder Systemausfällen damit gerechnet werden, dass eine Erfassung nicht oder erst nach längerer Wartezeit erfolgen kann.

WICHTIG: Haben Sie sich im ANKER-Zentrum registrieren lassen, melden Sie dies per E-Mail an Registrierung-Ukraine@Lra-ab.bayern.de. Ohne Registrierung können wir Ihnen weder eine „Fiktionsbescheinigung“ noch einen „Aufenthaltstitel“ ausstellen.

 

Ich habe keinen gültigen Pass oder nur einen Pass in kyrillischer Schrift – was muss ich tun?

Sie besitzen keinen gültigen und anerkannten Pass oder Passersatz?
Dann sollten Sie einen neuen Reisepass beantragen. Dies können Sie beim ukrainischen Generalkonsulat.

Ein Pass in kyrillischer Schrift wird von den deutschen Behörden nicht anerkannt. Daher muss Ihre Identität geklärt werden. Dazu brauchen Sie einen gültigen und anerkannten Reisepass oder Passersatz. Wenden Sie sich hierfür an das Generalkonsulat in München oder Frankfurt am Main. Kann Ihnen dort kein Reisepass ausgestellt werden, erhalten Sie dort eine Bescheinigung mit Passfoto zur Identitätsklärung. Diese Bescheinigung wird derzeit von den Behörden in Deutschland anerkannt.

Zuständig sind die Generalkonsulate der Ukraine in Frankfurt und München:

Generalkonsulat der Ukraine in Frankfurt am Main:
Kontakt: gc_def@mfa.gov.ua
Startseite | Generalkonsulat der Ukraine in Frankfurt am Main (mfa.gov.ua)

Generalkonsulat der Ukraine in München:
Kontakt: gc_dem@mfa.gov.ua
Homepage | Generalkonsulat der Ukraine in München (mfa.gov.ua)

 

Wichtiger Hinweis

Sie haben bereits einen Antrag auf Asylbewerberleistungen gestellt?
Dann sind Sie verpflichtet, jede Arbeitsaufnahme (Erzielung von Erwerbseinkommen) zu melden.
Dies geht per E-Mail an Ukraineleistungen@Lra-ab.bayern.de.

Sie haben bereits einen Antrag auf Bürgergeld gestellt?

Dann sind Sie verpflichtet, jede Arbeitsaufnahme (Erzielung von Erwerbseinkommen) an das Jobcenter zu melden.

 

Ausreise aus dem Landkreis Aschaffenburg / aus Deutschland

Sie möchten wieder aus dem Landkreis ausreisen?
Es gibt keine Ausreise-Beschränkung. Bitte melden Sie sich jedoch beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes ab, wenn Sie Deutschland verlassen.

Sofern Sie Asylsozialleistungen beziehen:
Sie müssen unserem Bereich für Asylsozialleistungen Ihre Ausreise melden, wenn Sie nicht beabsichtigen wiederzukommen: Ukraineleistungen@Lra-ab.bayern.de
Wenn Sie beabsichtigen mehr als 21 Tage zu verreisen und danach wiederzukommen, müssen Sie dies ebenfalls dem Bereich für Asylsozialleistungen melden: Ukraineleistungen@lra-ab.bayern.de

Zudem wird gebeten, die Ausreise an unsere Ausländerbehörde zu melden:
Registrierung-Ukraine@Lra-ab.bayern.de

Sofern Sie Leistungen vom Jobcenter beziehen:
Sie müssen dem Jobcenter immer melden, dass Sie das Land verlassen. Das Jobcenter prüft dann die Auswirkungen der Ortsabwesenheit. Bis zu 21 Tage im Jahr ist unproblematisch. Wenn Sie länger ausreisen, werden Ihre Leistungen gekürzt. Hierüber erhalten Sie eine Rückmeldung. Das Jobcenter meldet die Ausreise an unsere Ausländerbehörde.

 

Sprachvermittlung

Menschen, die ukrainisch oder russisch sprechen und daher sprachvermittelnd helfen können und möchten:
Gerne an Sprachvermittler@Lra-ab.bayern.de wenden.

 

Weiterführende Informationen

Regierung von Unterfranken: Ukraine: "Unterfranken hilft" - Informationen zur Flüchtlingshilfe und zur Registrierung - Regierung von Unterfranken (bayern.de)

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine

 

Kontakte

Ausländerrecht und Integration
Telefon: 06021/394-6455
Telefax: 06021/394-952
Auslaenderbehoerde@Lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

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Terminvereinbarung

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Informationen zur Einbürgerung erhalten Sie hier.

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