Pflegegrade

 

Die Feststellung des Pflegegrads

Antrag auf Pflegegradeinstufung

Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss zunächst eine Pflegegradeinstufung erfolgen. Hierfür ist ein Antrag bei der Pflegekasse notwendig. Die Antragstellung kann auch telefonisch oder formlos erfolgen, entweder durch die pflegebedürftige Person selbst oder durch eine bevollmächtigte Vertrauensperson. Die Pflegekasse sendet im Anschluss das Antragsformular zu und beauftragt einen Gutachter mit der Überprüfung der Pflegebedürftigkeit.

Wenn in der Pflegebegutachtung eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wird, erfolgt die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade. Durch die Einstufung ergeben sich die zustehenden Leistungen. Leistungen werden frühestens ab dem Monat der Antragstellung gewährt.

Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt nach einem systematischen und standardisierten System. Dabei wird die Erfassung der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten in sechs Modulen und nach einem festgelegten Punktesystem vorgenommen.

Die einzelnen Module fließen dabei mit unterschiedlicher Gewichtung in die Gesamtbewertung ein. Der Pflegegrad ergibt sich aus der Summe der ermittelten und gewichteten Gesamtpunkte.

 

Die Module/Lebensbereiche

1. Mobilität
motorische Fähigkeiten: z.B. Treppensteigen, Fortbewegen, Positionswechsel im Bett

 

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
grundlegende mentale Fähigkeiten: z.B. örtliche und zeitliche Orientierung, Beteiligen an einem Gespräch, Erkennen von Personen aus dem Umfeld

 

3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
personeller Unterstützungsbedarf und eigene Steuerungsfähigkeit: z.B. nächtliche Unruhe, Aggressionen, depressive Stimmungslage

 

4. Selbstversorgung
Selbständigkeit bei der Selbstversorgung im Alltag: z.B. Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Ausscheidung

 

5. Umgang mit krankheitsspezifischen/therapiebedingten Anforderungen
Bewältigung der Gesundheitsprobleme: z.B. Medikation, körpernahe Hilfsmittel, Arztbesuche

 

6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
mentale und motorische Fähigkeiten bei der Freizeitgestaltung und sozialer Einbindung: z.B. Gestaltung des Tagesablaufs, Zukunftsplanungen, Kontaktpflege

Kontakte

Pflegestützpunkt
Telefon: 06021/394-6060
Pflegestuetzpunkt@Lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

Sozialwesen

Flyer

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