Pflegende Angehörige
Entlastung und Unterstützung für pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige sollen dabei unterstützt werden, die Pflege zu organisieren und sicherzustellen. Folgende Möglichkeiten können dabei helfen:
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
- Anspruch auf bis zu zehntägiger Freistellung von der Arbeit
- für nahe Angehörige
- bei einer akut aufgetretenen Pflegesituation
- zur Organisation der pflegerischen Versorgung
- die zehn Tage können unter beteiligten nahen Angehörigen aufgeteilt werden
- bei akut aufgetretener Pflegesituation
Pflegeunterstützungsgeld
- Entgeltersatzleistung der Pflegekasse während der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung
- wird auf Antrag gewährt (ärztliches Attest über Pflegebedürftigkeit nötig)
Pflegezeit
- Freistellung von der Arbeit (ganz oder teilweise) bis zu sechs Monate für die häusliche Pflege
- zusätzlich bis zu drei Monaten Freistellung in der letzten Lebensphase (ganz oder teilweise)
- unbezahlte Freistellung, jedoch teilweise Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge durch die Pflegekasse möglich
- Möglichkeit, ein zinsloses Darlehen in Anspruch zu nehmen (Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben)
- in Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten
Familienpflegezeit
- Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit für bis zu zwei Jahre
- wöchentliche Mindestarbeitszeit: 15 Stunden
- Möglichkeit, ein zinsloses Darlehen in Anspruch zu nehmen (Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben)
- in Unternehmen mit mehr als 25 Beschäftigten
Pflegeberatung
- Anspruch auf eine kostenfreie und neutrale Beratung rund um das Thema Pflege und Organisation von Pflege
- auf die individuelle Situation abgestimmt
- Ziel: bestmögliche Organisation der pflegerischen Versorgung