Aktionszeitraum zum Jakobs-Kreuzkraut
Das Landratsamt Aschaffenburg veranstaltet vom Montag, den 22. Juni bis zum Freitag, den 7. August 2026 erneut einen landkreisweiten Aktionszeitraum zum Jakobs-Kreuzkraut. Bürgerinnen und Bürger sowie Flächeneigentümerinnen und -eigentümer werden aufgerufen, aktiv zu werden, um die Ausbreitung der für Weidetiere giftigen Pflanze auf ungeeignete Flächen zu verhindern. Problemstandorte können hierfür vorab den Gemeinden gemeldet werden.
Das Kraut wird händisch oder mit entsprechendem Werkzeug durch Ausstechen oder Ausreißen nur mit Wurzel dauerhaft von der Fläche entfernt. Als Schutz vor dem giftigen Pflanzensaft empfiehlt es sich, wasserfeste Arbeitshandschuhe zu tragen. Blühende Exemplare müssen wegen der Weiterverbreitung der Samen über den Hausmüll oder in Säcken über die Gemeindebauhöfe entsorgt werden. Nicht blühende Jakobs-Kreuzkräuter können an unkritischen Stellen wie beispielsweise in Hecken oder dem Kompost verrotten.
Das Vorkommen des Jakobs-Kreuzkrauts hat in den letzten Jahren stark zugenommen und gefährdet damit Flächen, die als Grünfutter, Heu oder Silage für Weidetiere genutzt werden. Es wird zum Problemkraut, wenn es sich von Wegrändern, privaten Flächen oder Pferdekoppeln auf landwirtschaftlich genutzte Wiesen - vor allem Mahdgrünland und Weideflächen - ausbreitet.
Die heimische Pflanze ist vor allem als kritische Giftpflanze des landwirtschaftlichen Grünlands zu sehen, da es durch seine Inhaltsstoffe Weidetiere, wie zum Beispiel Pferde und Rinder, gefährden kann. Die Abbauprodukte seiner Inhaltsstoffe reichern sich in der Leber der Weidetiere an und können tödlich sein. Als Nahrung für heimische Insekten hat es aber auch seinen festen Platz im Ökosystem und stellt zum Beispiel an Waldinnensäumen kein Problem dar.