Ausweisdokumente vor Urlaubsreisen prüfen
Das Landratsamt erinnert alle Mitbürgerinnen und Mitbürger daran, schon rechtzeitig vor der Ferien- und Urlaubszeit rund um den Jahreswechsel ihre Dokumente auf ihre Geltungsdauer zu prüfen - insbesondere die jeweiligen Aufenthaltstitel, sofern keine deutsche Staatsbürgerschaft bestehen sollte.
Ausländerinnen und Ausländer müssen bei grenzüberschreitenden Reisen einen gültigen Aufenthaltstitel mitführen, der auch während des Auslandsaufenthaltes seine Gültigkeit nicht verliert.
Die Erfahrung zeigt, gerade vor und während Urlaubszeiten können die Antragszahlen steigen und sich Engpässe ergeben, so dass eine frühzeitige Antragsstellung beim Ausländeramt unbedingt bedacht werden sollte.
Ist bei der Antragstellung oder während der Bearbeitung abzusehen, dass die Bundesdruckerei den Titel nicht mehr rechtzeitig liefern können wird, kann auch eine Fiktionsbescheinigung angefordert werden. Nach einer Anforderung per Mail an auslaenderbehoerde@Lra-ab.bayern.de wird die erstellte Fiktionsbescheinigung in der Abholstation am Landratsamt Aschaffenburg hinterlegt. Sobald das Dokument zur Abholung bereit liegt, wird die Antragstellerin oder der Antragsteller per Mail informiert und erhält dabei die Zugangsdaten, um die Fiktionsbescheinigung zu einer beliebigen Tages- oder Nachtzeit abzuholen.
Eine Fiktionsbescheinigung nach Paragraph 81 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes - auch Erlaubnisfiktion genannt - reicht für Auslandsreisen allerdings nicht aus. Hingegen sind mit einer Fiktionsbescheinigung nach Paragraph 81 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes - also die Fortgeltungswirkung betreffend - Auslandsreisen möglich, soweit ein gültiger Nationalpass oder Reiseausweis mitgeführt wird. Die jeweilige Rechtsgrundlage ist in der Fiktionsbescheinigung vermerkt und kann dort nachgelesen werden.
Personen, die zwar nicht die deutsche Staatsangehörigkeit inne haben, aber im Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU sind, verfügen über einen unbefristeten Aufenthaltstitel ohne Ablaufdatum. Sie müssen lediglich ihr eigentliches Ausweisdokument - etwa den Reisepass ihres Heimatlandes - auf seine Gültigkeit für die Urlaubsreise prüfen.
Die individuellen Einreisebestimmungen für das jeweilige Reiseziel finden sich auf den Websites der jeweils zuständigen Auslandsvertretungen. Für Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft finden sich Informationen auch auf der Website des Auswärtigen Amtes.