Neuer Wahltermin für den Karlsteiner Gemeinderat
Am Sonntag, den 4. Oktober 2026 wird die Nachwahl für den Gemeinderat von Karlstein am Main stattfinden. Mit Ablauf des 10. August 2026 ist der Bescheid zur Ungültigkeitserklärung der Gemeinderatswahl vom 8. März 2026 bestandskräftig geworden. In der Zeit vom 11. August 2026 bis voraussichtlich Mitte Oktober 2026 liegen damit alle Zuständigkeiten beim ersten Bürgermeister, bis eben der neue Gemeinderat im Amt ist, also alle gewählten Gemeinderatsmitglieder die Wahl angenommen haben, spätestens aber eine Woche nach Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses.
Anders als für eine Neuwahl muss für die nun anstehende Nachwahl nicht das gesamte Wahlprozedere wiederholt werden. Stattdessen wird das ursprüngliche Prozedere aus dem Frühjahr 2026 ab demjenigen Punkt wieder aufgenommen, an dem der Fehler geschehen war. Grundsätzlich sind damit alle Listen und Personen zur Wahl zugelassen, die auch am 8. März 2026 auf dem Wahlzettel standen - ausgenommen die Wählergruppe „Freie Wählergemeinschaft Karlstein e. V.“, die bei ihrer Aufstellungsversammlung nicht geheim gewählt hatte. Der Wahlausschuss muss nun noch prüfen, ob die Bewerberinnen und Bewerber am Tag der Nachwahl die Wählbarkeit noch besitzen und wird in seiner öffentlichen Sitzung am 18. August 2026 im über deren Zulassung beschließen.
Die Wahl vom 8. März 2026 war für ungültig erklärt worden, nachdem der Verstoß der FWK gegen den Wahl- und Demokratiegrundsatz bei der Nachprüfung aufgefallen war, zuvor von der zuständigen Wahlleitung vor Ort aber nicht bemängelt wurde. Der Gesetzgeber ließ dem für die Nachprüfung zuständigen Landratsamt bei der Entscheidung zur Erklärung der Ungültigkeit keinerlei Ermessensspielraum.
Das Amt des Bürgermeisters bleibt von der Wahlwiederholung im Übrigen gänzlich unberührt. Die letzte Wahl des Bürgermeisters fand bereits im Jahr 2023 außerhalb des Turnus der Gemeinderatswahl statt.