Tollwut bei Fledermäusen nachgewiesen

Bei zwei in Haibach aufgefundenen Breitflügelfledermäusen wurde das Europäische Fledermaus Lyssavirus 1 nachgewiesen. Es sind die ersten bekannten Befunde dieser Art im Landkreis Aschaffenburg und der zehnte beziehungsweise elfte Nachweis einer tollwut-positiven Fledermaus in Bayern.

Ein Grund zur Besorgnis besteht nicht. Wie bei allen Wildtieren gilt auch für Fledermäuse, dass sie nicht mit bloßen Händen angefasst werden sollten - insbesondere wenn sie am Tag entdeckt werden, untypisches Verhalten zeigen oder flugunfähig sind. Gerade in diesen Fällen sollte Abstand gehalten werden. Auch der Kontakt mit Haustieren sollte vermieden werden.

An Tollwut erkrankte Fledermäuse leiden in der Regel an neurologischen Ausfällen, Orientierungslosigkeit, Lähmungserscheinungen, Schluckbeschwerden und wirken häufig aggressiv, indem sie beispielsweise nahegelegene Gegenstände attackieren. Auffällig ist auch, wenn die nachtaktiven Tiere tagsüber angetroffen werden. Auf Grund der Lähmungserscheinungen liegen sie oft am Boden und können in Kontakt mit Hunden oder Katzen geraten. Bei derartigen Auffälligkeiten sollte das Team der Fledermausberaterinnen und -berater oder auch das Veterinäramt informiert werden. Für den Landkreis Aschaffenburg sind Michael Lutz und Thomas Bormann als Fledermausberater aktiv.

Wer Fledermäuse im Umfeld der Wohnung hat, kann zum Schutz vor Einflügen Fliegenschutzgitter an geöffneten Fenstern anbringen. Personen, die beruflich oder ehrenamtlich mit oder im Umfeld von Fledermäusen arbeiten, wird empfohlen, sich mit einer Tollwut-Impfung zu schützen. Haustiere, die regelmäßig gegen Tollwut geimpft werden, sind nach Auffassung der Ständigen Impfkommission für Veterinärmedizin gut gegen das Europäische Fledermaus Lyssavirus 1 geschützt. Der Impfschutz von Hunden und Katzen sollte daher regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf aufgefrischt werden.

Eine unbehandelte oder nicht rechtzeitig behandelte Infektion verläuft beim Menschen im Regelfall tödlich. Es besteht jedoch kein akuter Anlass zur Beunruhigung. Es empfiehlt sich die oben genannten, allgemeinen Schutzmaßnahmen gegenüber Wildtieren einzuhalten. Im Falle eines Bisses oder sonstigen Hautkontakts kann eine Tollwuterkrankung durch eine postexpositionelle Prophylaxe - kurz PEP - zuverlässig verhindert werden. Diese Behandlung sollte im Ernstfall möglichst umgehend begonnen werden.

Das Europäische Fledermaus Lyssavirus 1 zählt wie dessen beiden weiteren Virusvarianten und wie auch das klassische Tollwutvirus zu den Rhabdoviridae. Diese sind Auslöser der Tollwut. Bei der Tollwuterkrankung handelt sich um eine sogenannte Zoonose - eine Infektion, die vom Tier auf den Menschen und andere Tiere übertragbar ist. Auch Haustiere wie zum Beispiel Katzen können sich infizieren. Eine Infektion geschieht durch den Kontakt des Speichels mit der Blutbahn. Daher sind Bisse, Kratzer und der direkte Hautkontakt mit erkrankten Tieren bedenklich. Bei Ausscheidungen wie Urin und Kot besteht wiederum keine Infektionsgefahr. Da eine Übertragung der Tollwutviren nur bei direktem Kontakt mit einer infizierten Fledermaus möglich ist, geht von deren Quartieren oder von umherfliegenden Fledermäusen ebenfalls kein Risiko für den Menschen aus.

Fledermäuse erfüllen als Insektenfresser wichtige Funktionen im Naturhaushalt. Alle Arten sind in Deutschland gesetzlich streng geschützt. Für ihren Erhalt sind sie auf die Unterstützung des Menschen angewiesen - zum Beispiel durch Duldung ihrer Quartiere an Gebäuden. Wer Fledermäuse am Haus bemerkt, eine Fledermaus findet oder einen Beratungsbedarf hat, ist eingeladen, sich an die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Aschaffenburg zu wenden.

Weitere Informationen zur Fledermaustollwut und allgemein zu Fledermäusen finden sich unter anderem auf den Seiten des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, des Friedrich-Loeffler-Instituts und des Landesamtes für Umwelt: