Weiterhin Verbot der Wasserentnahme aus fließenden Gewässern
Auf Grund der weiterhin niedrigen Wasserstände wird das Verbot der Wasserentnahme aus fließenden Gewässern vorerst bis 30. September 2026 verlängert.
Eine nachhaltige Entspannung der Situation steht nicht in Aussicht, da für die kommenden Wochen kaum abflusswirksame Niederschläge prognostiziert werden. Durch aktuelle Starkregenereignisse werden allenfalls kurzzeitige und lokale Abflusserhöhungen erwartet. Sowohl mit Blick auf das Grundwasser als auch mit Blick auf die Oberflächengewässer ist mit einer weiteren Verschärfung der Niedrigwassersituation zu rechnen.
Sollte die Situation weiter andauern, wird das Landratsamt informieren, dass diese Regelung gegebenenfalls nochmals verlängert wird. Bereits seit 23. Juli 2026 gilt das Verbot. Zuletzt war dieses bis einschließlich 31. August 2026 angekündigt.
Die vorübergehende Untersagung schränkt die sogenannten Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauche ein. Diese erlauben sonst auch ohne explizite Genehmigung durch das Landratsamt das Schöpfen mit Handgefäßen wie zum Beispiel Eimern oder Gießkannen. Nur wer eine ausdrückliche Genehmigung des Landratsamtes hat, darf entgegen dieses vorübergehenden Verbots auch weiterhin Wasser entnehmen.
Nach fachlicher Einschätzung des Wasserwirtschaftsamts hat die lange Trockenheit in Verbindung mit den hohen Temperaturen in den letzten Wochen inzwischen deutliche, negative Auswirkungen auf die Grundwassersituation sowie auf den ökologischen Zustand der Bäche und Flüsse genommen. Besonders betroffen sind kleinere Gewässer - also Gewässer II. und III. Ordnung. Der Main ist als Gewässer I. Ordnung vom Verbot ausgenommen.
Die Allgemeinverfügung kann mit allen Details im Amtsblatt des Landkreises eingesehen werden: www.landkreis-aschaffenburg.de/amtsblatt.