Datenschutz

Das Landrats-Amt Aschaffenburg hat einen Datenschutzbeauftragten.
Der Datenschutzbeauftragte muss auf den Datenschutz aufpassen.
Er muss sehen:
Hält sich das Landrats-Amt an die Gesetze zum Datenschutz?
Der Datenschutzbeauftragte muss auch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vom Landrats-Amt beraten.
Und er muss sie über die Gesetze zum Datenschutz informieren.

Sie haben Fragen zum Datenschutz vom Landrats-Amt?
Dann können Sie den Datenschutzbeauftragten fragen.

Für die Verwaltung gibt es den Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz.
Für den privaten Bereich gibt es das Bayerische Landesamt für Daten-Schutz-Aufsicht.